Bad Vilbel. In Sachen „Stada-Hochregallager“ kann das Stadtparlament einen Akteneinsichtsausschuss einrichten. Zu diesem Schluss kommt der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Als „harsche Schlappe für den Hessischen Städte- und Gemeindebund und die CDU/FDP-Fraktion im Stadtparlament“ bezeichneten die Grünen das Urteil. In „dem durch Rückzug der Stada erledigten Eilverfahren zur Bebauung des Geländes ,Auf der Scheer’ mit einem Monster-Hochregallager“ habe der VGH auch die Eilbedürftigkeit bestätigt. Die Verfahrenskosten habe die Stadtverordnetenversammlung zu zahlen, „weil sie voraussichtlich unterlegen wäre“, so der VGH.
Weiter heißt es in der Begründung, das von den Grünen geforderte „Recht auf Bildung eines Akteneinsichtausschusses (…) hätte leer laufen können, wenn das bereits über die Auslegung der Planentwürfe (…) hinausgegangene Änderungsverfahren vor einem rechtskräftigen Abschluss durch einen Satzungsbeschluss abgeschlossen worden wäre, so dass Erkenntnisse aus der Akteneinsicht in diese Entscheidungsfindung von Bündnis 90/Die Grünennicht mehr hätte einfließen können. Ein Rechtsverlust durch Zeitablauf stellt aber einen unzumutbaren Nachteil dar.“
Dadurch habe der VGH „sehr deutlich die Rechte des Parlaments gestärkt“, so die Grünen. Die Stadtverordnetenversammlung solle nun unverzüglich den Akteneinsichtsausschuss einrichten.
„Der VGH hat der Stadt Bad Vilbel die Kosten nur aus dem Grund auferlegt, weil er den Sachverhalt nun als abgeschlossen ansah und so kein Hinderungsgrund für die Akteneinsicht mehr ersichtlich ist“, kommentiert Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) das Urteil. Der Prozess sei nicht vergebens gewesen, weil „im Gegensatz zum Verwaltungsgericht Gießen deutlich wurde, dass auch der VGH nicht der Anhänger einer ,begleitenden Akteneinsicht’ ist, im Verfahren ist es nicht erlaubt, dem Magistrat sozusagen über die Schulter zu schauen.“
Nach der Absage der Stada habe er ähnlich wie das Gericht argumentiert, erinnerte Bürgermeister Stöhr. Er habe ausdrücklich den Fraktionen volle Akteneinsicht angeboten, da das Bebauungsplanverfahren nicht mehr weiter zu verfolgen war. Das Angebot sei jedoch „bis heute nicht wahrgenommen worden“. (dd)