Bad Vilbel. Die Ehrenbürgerschaften von Reichskanzler Adolf Hitler und des ehemaligen hessischen Ministerpräsidenten Ferdinand Werner wurden vor 74 Jahren, im Mai 1933, vom Vilbeler Gemeinderat beschlossen. Das Stadtparlament wird sie nun formell widerrufen – obwohl sie sich durch den Tod der beiden Nationalsozialisten juristisch längst erledigt haben.
Der Beschluss wird für die Sitzung der Stadtverordneten am Dienstag, 3. Juli, 18 Uhr im Kulturforum erwartet.
Der Magistrat hatte sich am Montag einstimmig dafür entschieden, die beiden Ehrenbürgerschaften zu widerrufen. Die Stadt folgt damit dem Beispiel anderer Kommunen.
Ferdinand Werner, 1961 in Gießen gestorben, war der erste NS-Staatspräsident Hessens gewesen. Er war vom Darmstädter Landtag am 13. März gewählt und am 15. März 1933 von Reichsstatthalter Jakob Sprenger zum Ministerpräsidenten ernannt worden. Werners Amtszeit endete am 20. September 1933.
Die Begründung für den Entzug der Bürgerrechte, nach Erstem Stadtrat Jörg Frank (CDU) sowohl ein überfälliges formelles Verfahren wie eine symbolhafte Handlung, sei selbstverständlich.
Es könne nicht sein, so erklärte der Erste Stadtrat Frank, dass in der Stadt „einerseits Stolpersteine, die an das Schicksal der Naziopfer erinnern, verlegt werden“ und andererseits auf dem Papier noch Ehrenbürgerrechte von Personen existierten, auf deren Konto diese Verbrechen gehen. (sam)