Fix und fertig liegt die Genehmigung für den Bad Vilbeler Haushalt bei Landrat Joachim Arnold (SPD). Doch gültig ist sie noch nicht. Denn erst müssen die Bad Vilbeler Politiker noch einmal zum Thema Straßenbeitragssatzung nachsitzen.
Bad Vilbel. Es kommt Bewegung in die Genehmigung des Haushaltes 2015/2016 für Bad Vilbel. Wie Landrat Joachim Arnold Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr (CDU) mitteilte, gibt es keine weitere Beanstandung des von der Stadt vorgelegten Zahlenwerks. Nur an einem Punkt hakt es noch, nämlich an den Kassenkrediten. Damit eng verknüpft ist die Frage der Straßenbeitragssatzung.
Das Stadtparlament hatte im vergangenen Jahr nach ausufernden Diskussionen eine Satzung nach dem Anliegermodell, allerdings mit reduzierten Beitragssätzen, beschlossen. Die kommt nun erneut auf den Prüfstand.
Wie Bürgermeister Dr. Stöhr im Haupt- und Finanzausschuss mitteilte, hat Landrat Arnold in seiner Funktion als Kommunalaufsicht zwei Varianten ins Spiel gebracht. So könnte das Parlament eine neue Satzung nach dem wiederkehrenden Modell für alle Haus- und Grundstücksbesitzer in Bad Vilbel beschließen, dies allerdings auch nach den Höchstsätzen. Oder Arnold würde über den Kopf der Stadtverwaltung hinweg die bitter erkämpften reduzierten Sätze der aktuell gültigen Fassung widerrufen und sie durch die Höchstsätze ersetzen.
Keine Grabenkriege
Stöhr regte daraufhin an, dass sich alle Fraktionen im Ältestenrat am 2. September über dieses Thema austauschen sollen, um erneute Grabenkriege im Parlament zu verhindern. Ein Ansinnen, das auch von allen Fraktionen angenommen wurde.
„Keinem ist daran gelegen, noch einmal diese Diskussionen von vorne anzufangen“, erklärte die CDU-Fraktionchefin Irene Utter und erinnert an die hitzige Debatte, die im Endeffekt zum Lagerwechsel von Raimo Biere von der FDP zu den Freien Wählern geführt hat. Damit verbunden war der parlamentarische Mehrheitsverlust für CDU und FDP. Dennoch sieht Utter damit auch noch keine automatische Umstellung zu wiederkehrenden Beiträgen, da sich die Freien Wähler damals jedweder Satzung verweigert hatten. „Für jede Seite wird es schwierig, eine Mehrheit zu finden“, schätzt Utter.
Die SPD hingegen sieht sich in ihrer damaligen Forderung nach wiederkehrenden Beiträgen bestätigt. „Ich denke, alle Parteien sind sich einig, dass wir eine höhere Belastung der Bürger eigentlich nicht wollen“, erklärte der stellvertretende SPD-Fraktionschef Carsten Hauer. Trotzdem werde man vom Innenministerium dazu gezwungen. Laut SPD-Parteichef Rainer Fich habe Arnold besonders darauf hingewiesen, dass wiederkehrende Beiträge einen größeren Gestaltungsspielraum zur Entlastung der Betroffenen zuließe. Auf die weiteren Gespräche mit allen Fraktionen gehe man offen zu.
Klage besteht weiter
Trotz dieser Aussichten ist noch immer die Klage der Stadt gegen den von Arnold verweigerten Haushalt 2014 anhängig. Auch der bezieht sich im Kern auf die Straßenbeitragssatzung. Sollte sich das Gericht hier für die Argumentation der Stadt entscheiden, beträfe dies auch den aktuellen Haushalt. Somit eröffnet sich eine weitere Option. Denn selbst, wenn eine andere Variante beschlossen wird, steht die gerichtliche Prüfung noch aus.
Und dann ist da noch Karben: Die Nachbarstadt streitet darum, überhaupt keine Straßenbeitragssatzung einzuführen, da der Haushalt positiv ausfalle. Dies ist aller Voraussicht nach auch in Bad Vilbel für 2017 zu erwarten. Doch hier verweist Stöhr auf eine Änderung im Kommunalabgabegesetz. Demnach sollen alle Kommunen in Hessen eine Straßenbeitragssatzung erheben. Und das behördensprachliche „sollen“ bedeutet „müssen“.