„Zusammengefasst ist die KVH-Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bad Vilbel im Rahmen der Rechtsaufsicht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu beanstanden“. Dieses ist der zentrale Satz der Antwort der Hessischen Landesregierung auf die „Kleine Anfrage“ des heimischen FDP-Abgeordneten Jörg-Uwe Hahn zur Einstellung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) in Bad Vilbel.
Wiesbaden/Bad Vilbel.Für den Hessischen Sozialminister Stefan Grüttner machte sein Staatssekretär Dr. Wolfgang Dippel (beide CDU) in der Antwort deutlich, dass die entsprechenden einstimmigen Entscheidungen der vertragsärztlichen Selbstverwaltung vom 25. Mai 2013 den rechtlichen Vorgaben entsprechend durchgeführt worden seien. „Entsprechende Entscheidungen wie insbesondere die Bereitschaftsdienstordnung unterliegen nicht der Genehmigungspflicht durch die Rechtsaufsichtsbehörde“, so die sehr formale, aber vom heimischen FDP-Landtagsabgeordneten auch erwartete Formulierung aus dem Hessischen Sozialministerium. In der Antwort hob Staatssekretär Dippel hervor, dass die Organisation des Ärzlichen Bereitschaftsdienstes eine originäre Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) im Rahmen des ihr nach Paragraph 75, Absatz 1, Sozialgesetzbuch V, obliegenden Sicherstellungsauftrages darstelle. Die KVH könne und müsse den Bereitschaftsdienst im Rahmen ihrer Satzungsautonomie selbst regeln. Diese Entscheidung könne von der Rechtsaufsicht deshalb nicht beanstandet werden.
Noch keine Zahlen
Hinsichtlich der Befürchtung, dass durch die Schließung ärztlicher Bereitschaftsdienste die Zahl der viel teureren Rettungseinsätze sich erhöht habe, antwortete wiederum Staatssekretär Dr. Dippel, dass man hierzu noch keine gesicherten Angaben machen könne. Die Neuordnung sei schrittweise erst ab dem 1. Januar 2014 eingeführt, sodass man derzeit nur erste Tendenzen erkennen könne.
Die FDP baue, so Hahn, auf vernünftige Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen. „Konfrontationsstellungen“ wären in der Sache nicht hilfreich. (sam)