Karben. Zu dem notwendig gewordenen Stopp der Nordumgehung durch die eingereichte Klage bezieht Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) deutlich Position und schreibt:
„Die Nordumgehung Groß-Karben ist wichtig für die Bürgerinnen und Bürger. Sie entlastet die Anwohner der Bahnhofstraße von dem zunehmenden Verkehr und den damit verbundenen Belastungen. Daher begrüße ich den erfolgten Planfeststellungsbeschluss.
Dass es jetzt zu Klagen gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kommt, ist das gute Recht der betroffenen Bürger. Es ist aber notwendig, darauf hinzuweisen, dass sich mit dem Bau der Nordumgehung Groß-Karben die Stadt verpflichtet hat, auf eigene Kosten einen gesonderten Lärmschutzwall für die betroffenen Anwohner zu errichten. Diese Initiative der Stadt zeigt, dass die Lärmschutzbedürfnisse der von dem Bau der Nordumgehung betroffenen Anwohner ernst genommen werden.
Auch wenn es jetzt durch eine Klage zu einer Verzögerung kommen sollte, ist es klarer politischer Wille der FDP, dass es zu dem Bau der Nordumgehung kommt. Daher werde ich mich dafür einsetzen, dass die erforderlichen Mittel in den Landeshaushalt eingestellt werden. Klar ist aber auch, dass Rechtssicherheit herrschen muss, damit die zur Verfügung gestellten Finanzmittel eingesetzt werden können.
Gerade mein Kollege, Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP), hat sich dafür eingesetzt, dass die Bürgerinnen und Bürger durch den Bau von Umgehungsstraßen entlastet werden. Wir werden daher auch für die Karbener eine zufriedenstellende Lösung finden.“ (zlp)