Bad Vilbel. In den derzeit veröffentlichten Plänen zur Bebauung des Zentralparkplatzes in Bad Vilbel, der „Neuen Mitte“, wird der nicht bebaute Teil, der in der Mitte liegt, als „Öffentlicher Platz“ bezeichnet. Nach Ansicht der SPD-Stadtverordneten Lucia André führt diese Bezeichnung in die Irre. André: „Tatsache ist, dass das ganze Areal verkauft ist und nun der Humanistischen Stiftung gehört.“ Die Stadt habe sich in den noch zu unterzeichnenden Verträgen ein Belegungsrecht für Veranstaltungen bis zu 30 Tagen im Jahr gesichert sowie ein uneingeschränktes Wegerecht.
Im Gegenzug sorge die Stadt für die Sicherheit auf dem Platz, etwa mit der Streu- und Räumungspflicht. „Jedoch gehört zu einem wahren öffentlichen Platz auch das im Grundgesetz garantierte Versammlungsrecht“, betont die Sozialdemokratin. Ein Verein, eine Religions- oder Interessengemeinschaft oder eine Partei, die auf ihr Anliegen in der Öffentlichkeit aufmerksam machen will, geht zur Stadt und meldet ihren Auftritt an. Die Stadt muss laut Grundgesetz dem zustimmen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt werden.
Wie das auf dem „Öffentlichen Platz“ in Zukunft denn geschehen solle, fragt die Stadtverordnete. Die Stadt habe den Platz verkauft und sei nicht mehr zuständig. Die Genehmigung des öffentlichen Auftritts hänge in Zukunft alleine vom Wohlwollen des Eigentümers ab. „Mit dem Verkauf des Zentralparkplatzes wurde auch ein Teil von den Grundrechten Bad Vilbeler Bürger veräußert“, moniert André. (zlp)