Bad Vilbel. „Viele Fragen konnten im bisherigen Akteneinsichtsausschuss nicht beantwortet werden“, erklärt die grüne Stadtverordnete Kathrin Anders. Zudem seien grobe Verfahrensfehler nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu bemängeln. Schon die Einberufung und Durchführung des Akteneinsichtverfahrens habe nicht den Vorschriften der HGO entsprochen. Auch sei die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden, so Anders. Zu kritisieren sei, dass die Anwesenheitspflicht des Magistrats nicht beachtet wurde, „weshalb zahlreiche Fragen nicht beantwortet werden konnten“. Bauamtsleiter Erik Schächer habe mehrfach betont, dass er nicht befugt sei, Fragen im Detail zu beantworten, monieren die Grünen. Sie sind verwundert über die Anwesenheit des Dortelweiler Ortsvorstehers Herbert Anders (CDU) und sehen einen Interessenkonflikt. Beschlüsse zu einzelnen Baumaßnahmen seien aus den Akten nicht zu entnehmen. Für die Grünen gebe es einen Katalog offener Fragen, so Ulrich Rabl: „Wurden diese Entscheidungen zumindest im Ortsbeirat diskutiert?“ Und „gibt es für diese Entscheidungen vorherige Beschlüsse und Unterlagen?“ Er spekuliert: „Bedeutet dies nun alles, dass Herr Anders am Ortsbeirat vorbei zusätzliche Leistungen auf Wunsch der Vereine genehmigt hat?“ Aus den Akten gehe hervor, dass der Architekt Vorschläge zur Kostensenkung gemacht habe. Es sei nicht ersichtlich, so Stadtverordnete Kathrin Anders, inwieweit dies umgesetzt wurde.
„Die Auffassung, der Ausschuss sei nicht öffentlich, ohne Magistratsmitglieder durchgeführt und auch ohne Konstituierung vonstatten gegangen, ist schlichtweg falsch“, sagt Stöhr. Der Antrag auf Akteneinsicht sei im Stadtparlament öffentlich behandelt und einstimmig beschlossen worden. „Der Ausschuss selbst hat, mit Beteiligung der Grünen, immer öffentlich getagt“, so Stöhr.
Doch werde die Öffentlichkeit nicht dadurch ausgeschlossen, dass Bürgern die Einsichtnahme in die Akten verwehrt werde, denn laut HGO stehe diese nur den Mitgliedern des Akteneinsichtsausschuss zu. Für den Ausschuss solle zwar ein Magistratsmitglied anwesend sein, allerdings nur bei dessen Sitzungen. „Und dies war immer gegeben“, so Stöhr. Bei der Einsichtnahme im Bauamt sei es übliche Praxis, mit dem Vorgang vertraute Verwaltungsmitglieder, damit zu beauftragen. Und dem Ortsvorsteher vorzuwerfen, sich für seinen Ortsteil eingesetzt zu haben, sei „schon ein starkes Stück der Grünen“, findet Stöhr.