Bad Vilbel. Eine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Verkauf des städtischen Grundstückes an der Ecke Parkstraße / Niddastraße, das für den Ausbau des bestehenden Kurparkhotels gebraucht wird, beantwortete Bürgermeister Thomas Stöhr in der Stadtverordnetenversammlung, indem er feststellte, dass eine grundbuchrechtlich gesicherte Eigentumsvormerkung nicht unverbindlich sei. Vielmehr lasse man sich zusätzlich zum notariellen Kaufvertrag eine Vormerkung geben und ins Grundbuch eintragen, damit der Eigentümer nicht mehr über dieses Grundstück verfügen könne.
Nachdem der Kaufvertrag für das Grundstück zwischen der Stadt als Eigentümer und dem Käufer und Inhaber des Hotels am Kurpark, Thomas Kester, am 24. Mai 2007 beurkundet worden sei, sei auch die Auflassungsvormerkung vom Grundbuchamt Frankfurt eingetragen worden. Als „beste Sicherheit der Welt“ erfolge die Eigentumsumschreibung erst nach Zahlung des Kaufpreises.
Eine umfassende Nutzungsdienstbarkeit, wie die Grünen sie gern hätten, sei „rechtlich sehr fraglich“, da sie mit dem Recht auf freie Berufsausübung kollidieren würde. Die Nutzung sei jedoch dadurch gesichert, dass Käufer Thomas Kester nach den Vorgaben der Bad Vilbeler Stadtverordnetenversammlung in Grundstück und Gebäude investiere. (bep)