Bad Vilbel. Einen Akteneinsichtsausschuss zum Bebauungsplan (B-Plan) für das Baugebiet „Auf der Scheer“ hat die Bad Vilbeler Grünen-Fraktion vor dem Verwaltungsgericht Gießen (VG) erstritten. Die 8. Kammer des Gerichts hat einen Beschluss zugestellt, der die Stadtverordnetenversammlung per einstweiliger Anordnung verpflichtet, das Kontrollgremium einzurichten. Die Grünen hatten zuvor vergeblich vom Parlament verlangt, einen Ausschuss zu bilden. Die Fraktion habe auf Akteneinsicht geklagt, weil sie prüfen möchte, ob es zum neuen Bebauungsplan Absprachen zwischen Stadt und der Stada gegeben habe, erklärte Fraktionsvorsitzende Hannelore Rabl. So sei nicht bekannt, welche Zusagen der Magistrat dem Unternehmen gegeben habe und ob Verträge geschlossen worden seien, bevor der Bebauungsplan aufgestellt worden sei. Dieser sieht den Bau eines umstrittenen Hochregallagers vor (wir berichteten).
Das Verwaltungsgericht begründete sein Urteil damit, eine Gemeindevertretung könne nach der Gemeindeordnung „zur Überwachung in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand Akteneinsicht durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern, wobei der Ausschuss zu bilden oder zu bestimmen sei, wenn ein Viertel der Gemeindevertretung oder eine Fraktion dies verlange“. Diese Voraussetzungen lägen vor, erläuterte Sabine Dörr, Richterin und Pressereferentin am VG Gießen. Nach der Hessischen Gemeindeordnung überwache die Gemeindevertretung die gesamte Verwaltung. „Überwachung“ bedeute dabei auch die Kontrolle nicht abgeschlossener Vorgänge, so das Verwaltungsgericht. Diese Überwachungspflicht sei unbeschränkt und betreffe alle Vorgänge in Vergangenheit und Zukunft. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Als „Demokratie-Debakel für die CDU“ wertete die Grünen-Fraktion das Urteil. „Die Stadtverordneten haben ein Recht darauf zu prüfen, ob eventuell Wähler getäuscht wurden“, sagte Fraktionsvorsitzende Rabl.
Bürgermeister Thomas Stöhr erklärte, das Urteil sei überraschend, denn Magistrat und Rechtsamt hätten den Grünen-Antrag nicht nach eigenen Erwägungen abgelehnt, sondern nach einer Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Nun werde geprüft, ob gegen das Urteil Beschwerde eingelegt werde solle oder nicht. (dd)