Bad Vilbel. Wegen der großen Trockenheit verbietet die Stadt, offenes Feuer in den städtischen Grünanlagen zu entzünden. Dies betrifft das öffentliche Grillen, das Entzünden von Kerzen, das Entzünden von Kohle für beispielsweise Wasserpfeifen sowie alle weiteren Handlungen, die geeignet sind, Brände auszulösen, wird in der Verordnung angewiesen. Dies wird bis auf Widerruf durch eine Einschränkung der Grünanlagensatzung angeordnet. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Alle Bürger sollten auch vermeiden, glühende Zigarettenstummel oder Asche sowie Tabakreste arglos wegzuwerfen, appelliert Erster Stadtrat Sebastian Wysocki (CDU). Die Brandgefahr wird als so hoch eingeschätzt, dass schon eine liegengelassene Glasscherbe zum Entzünden von vertrockneten Grasflächen führen kann, erläutert Wysocki. (hir)
KategorienBad Vilbel