Bad Vilbel/Karben. Der Schulbeginn steht in einigen Tagen wieder an, da muss doch wieder Material fürs neue Schuljahr gekauft werden. Für ärmere Familien gibt es dafür finanzielle Unterstützung. „Die Auszahlung des Schulbedarfs für das erste Schulhalbjahr 2018/2019 steht“, sagt die Wetterauer Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch (SPD).
Berechtigt sind Familien, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, der muss den Zuschuss für den Schulbedarf möglichst sofort beantragen beim: Fachbereich Jugend und Soziales, Fachstelle „Besondere Soziale Leistungen“, Straßheimer Str. 1 in Friedberg, Tel. (0 60 31) 83 34 41. (zlp)