Der FDP-Landtagsabgeordnete und hessische Vize-stellvertretende Ministerpräsident, Jörg-Uwe Hahn, hat dem heimischenBürgermeister Thomas Stöhr die freudige Nachricht überbracht, dass aufgrund einer Entscheidung des Bundesrates aus der letzten Sitzung im Jahre 2011Bad Vilbel zusätzliche Steuereinnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Bad Vilbel. Jörg-Uwe Hahn wies daraufhin, dass im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes die Einkommenssteuerhöchstbeiträge verändert worden seien. Bisher war ab einer Einkommenssteuereinnahme von 30 000 Euro bei Ledigen und 60 000 Euro bei Verheirateten ein Schlussstrich gezogen worden.
„Höhere Einnahmen sind den jeweiligen Wohnorten/Kommunen nicht mehr zur Verfügung gestellt worden. Mit der im Bundesrat verabschiedeten Reform sind aber die Höchstbeträge jetzt auf 35 000 bis 70 000 Euro erhöht worden“, berichtete Hahn. Davon profitierten nun die steueraufkommensstarken Kommunen wie die Stadt Bad Vilbel besonders. Nach den Berechnungen des Finanzministeriums sei bezogen auf das Referenzjahr 2010 eine Erhöhung der Einnahmen aus dem Einkommenssteuertopf für die Stadt Bad Vilbel von zirka 671 000 Euro zu begrüßen.
„Dieses ist eine sehr positive Entscheidung für die Finanzsituation von Bad Vilbel. Sie ist auch gerecht, da nun einmal eine der Einnahmenseiten einer Kommune das Einkommenssteueraufkommen ihrer Bürger ist. Damit sollen die Kommunen ja auch motiviert werden, Neubaugebiete wie zum Beispiel Dortelweil-West überhaupt zu projektieren“, stellte Hahn fest. Nunmehr müsse aber auf Landesebene erheblich daran gearbeitet werden, dass im Zuge einer Umstrukturierung des kommunalen Finanzausgleichs diese berechtigten Mehreinnahmen nicht mehr weggestrichen werden könnten.
„Sowohl Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr in den Gremien der kommunalen Familie auf Landesebene wie aber auch Kollege Tobias Utter und ich im Hessischen Landtag und natürlich in der Hessischen Landesregierung müssen nun einen gerechten Konsens zwischen den Bedürfnissen der strukturschwachen Kommunen einerseits und der einkommensstarken anderseits finden. Dabei darf es aber nicht so sein, dass der vom Bundesgesetzgeber Bad Vilbel eingeräumte Zuwachs an Einnahmen wieder rebelliert wird“, erklärte Landespolitiker Hahn. (sam)