Karben. Die Plakatvielfalt entlang der Karbener Straßen ist groß. So groß, dass die Stadt die Flut nun mit einer neuen Satzung eindämmt. Wer in Karben wirbt, muss künftig also zahlen.
Rathaus entscheidet
Einstimmig hat das Stadtparlament am Freitagabend eine neue Satzung beschlossen, die die Plakatwerbung im öffentlichen Raum beschränken soll – mit Gebühren. Zielte das Vorhaben auf Plakatwerbung seitens der Parteien vor Wahlen, so waren Vereine nicht ausgespart. Zwar sollten die Karbener Gruppen nur die Hälfte der geplanten Gebühr zahlen. Geplant war eine Grundgebühr von 60 Cent pro Werbeplakat und Tag. Selbst diese „Härtefallregelung“ hätte jedoch die Vereine massiv belastet, weshalb Vertreter beider großer Vereinszusammenschlüsse aus Sport und Kultur in der FNP gegen das Vorhaben protestierten.
Das zeigte offenkundig Wirkung: Bürgermeister Guido Rahn (CDU) selbst, aus dessen Verwaltung die umstrittenen Vorschläge gekommen waren, schlägt vor, die 50-Prozent-Regel zu streichen. Nun liegt es in der Hand der Verwaltung, für „gemeinnützige, mildtätige, religiöse oder kulturelle Veranstaltungen“ einen Rabatt festzulegen. „Wir werden eine Lösung finden, die den Vereinen sehr entgegenkommt“, erklärt Rahn. Eine Befreiung der Karbener Vereine habe aus rechtlichen Gründen nicht in der Satzung ausformuliert werden dürfen, erläutert Rahn. Mit einem eigenen Vorschlag scheiterte die oppositionelle SPD: Fraktionsgeschäftsführer Jochen Schmitt beantragte, dass die Plakat-Gebühren nur für Gewerbetreibende gelten sollten.
Das lehnten Rahn sowie CDU-Fraktionschef Mario Beck ab: „Alle anderen dürfen dann so viel plakatieren, wie sie wollen“, warnt Rahn. Vernünftiger sei es, die Entscheidung in die Hand der Verwaltung zu legen. Wofür letztlich auch die SPD-Stadtverordneten ihre Hände hoben.
Anlass für die neue Satzung war der Plakatwald, der zur Kommunalwahl vor einem Jahr in Karben gesprossen war. Die Parteien hängten seinerzeit zusammen mehr als 2000 Plakate auf. Die Grünen regten daraufhin eine Satzung an, die das beschränkt. Künftig darf jede Partei vor einer Wahl maximal 300 Plakate aufhängen. (den/cwi)