Der Gewerbesteuerhebesatz ist ein Instrument der Kommunen, mit dem sie ihren Anteil an der Gewerbesteuer bestimmen können. Der dafür grundlegende Steuermessbetrag wird mit bindender Wirkung für die Gemeindevertretung durch die jeweilige Finanzverwaltung ermittelt. Der Hebesatz multipliziert diesen Betrag, bei einem Hebesatz von 280 Prozent wird das 2,8-fache des Messbetrags für das jeweilige Unternehmen fällig.
In Karben liegt dieser Satz bei 350 Prozent (2013), in Friedberg bei 370 Prozent (2013), in Wöllstadt bei 310 Prozent (2011), in Rosbach liegt er derzeit bei 400 Prozent. Frankfurt erhebt einen Satz von aktuell 460 Prozent. (kop)