Veröffentlicht am

Fahrgäste sollen angehört werden

Karben. Die Nutzer von Bus und Bahn sollen in Karben zukünftig mitreden können. Aber nicht in Form eines Fahrgastbeirates, wie schon überregional eingerichtet und von der SPD für die Stadt Karben gefordert, sondern bei einer Fahrgast-Anhörung, zunächst einmal im März in einer Ausschusssitzung.

Dies haben die Stadtverordneten einvernehmlich auf ihrer jüngsten Sitzung beschlossen. Damit ziehen sie eine Konsequenz aus der Fahrplanänderung vom Dezember, die in Karben für viel Unmut unter den Bürgern sorgte. Dabei waren die Abfahrzeiten der Karbener Stadtbusse verändert worden. Seitdem müssen Pendler beim Umsteigen vom Bus auf die S-Bahn am Bahnhof Groß-Karben lange Wartezeiten in Kauf nehmen.

Ort der öffentlichen Aussprache soll die März-Sitzung des Parlamentsausschusses für Stadtplanung und Infrastruktur sein. Dieser Termin liegt noch vor der nächsten geplanten Fahrplanänderung zum 11. April. Per Aushang, Mitteilung und Anschreiben soll der Termin rechtzeitig bekannt gemacht werden.

Ein Fahrgastbeirat mache keinen Sinn, weil die unmittelbare Zuständigkeit für den öffentlichen Nahverkehr beim Wetteraukreis liege, begründete die CDU im Stadtparlament ihre Ablehnung der SPD-Forderung nach einem einzurichtenden Fahrgastbeirat auf kommunaler Ebene. Dagegen könnte durch eine Anhörung das Interesse bei Karbener Bürgern dafür geweckt werden, in den bestehenden Fahrgastbeiräten der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO) und des Rhein-Main-Verkehrverbundes (RMV) mitzuarbeiten.

Ziel der Anhörung im Ausschuss von Nutzern des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs solle es sein, die Wünsche und Beschwerden der Bus- und Bahnfahrer zu erfahren und in die offizielle Stellungnahme der Stadt zu den künftigen Nahverkehrsplänen einzuarbeiten.

Direkt mitsprechen bei der Fahrplangestaltung kann die Stadt allerdings selbst nicht. Denn die politische Verantwortung dafür liegt auf Kreisebene. Ganz konkret: Beim der Verkehrsabteilung des Zweckverbandes Oberhessische Versorgungsbetriebe (ZOV) und fürs laufende Geschäft bei der VGO. (ado)