Bis es zur Eröffnung des Verfahrens gegen die Mutter des am 27. Mai 2010 an der Nidda in Bad Vilbel gefundenen toten Säuglings Magdalene wird wohl noch einige Zeit vergehen. Viele Fragen müssen noch geklärt werden. Doch in der Stadt bleibt die traurige Geschichte unvergessen.
Bad Vilbel. Noch immer ist das Grab von Magdalene im Gräberfeld F des Friedhofs Lohstraße bestens gepflegt – eine Aufgabe, die von den Vilbeler Bestattungsunternehmen übernommen wird. Vor rund sechs Jahren nahmen viele Menschen aus Bad Vilbel Abschied von dem Mädchen, das sie nie gekannt hatten. Es wurde knapp zwei Wochen vorher in einem Müllsack von einem Radfahrer am Ufer der Nidda gefunden. Der Fund hatte großangelegte Ermittlungen ausgelöst. Eine fünfköpfige Arbeitsgruppe der Polizei Friedberg hatte dann weitere Fakten parat: Das Baby war lebend geboren worden und starb keines natürlichen Todes.
Doch wer war die Mutter? Rund 2800 Frauen zwischen 15 und 35 Jahren gaben bei einem Massen-Gentest Speichelproben ab. Ohne Erfolg für die Ermittler. Erst im März dieses Jahres half der Zufall bei der Beantwortung dieser Frage: Denn eine 22-jährige Frau wurde kurz zuvor von der Polizei als „hilflose Person“ in Frankfurt aufgefunden. Bei den anschließenden Vernehmungen ergab sich der dringende Tatverdacht gegen die Frau, die Mutter und auch verantwortlich für den Tod von Magdalene gewesen sei. Wie die FNP herausfand, war die damals 16-Jährige bei Bekannten in Bad Vilbel untergeschlüpft, brachte das Baby wohl in einer Badewanne zur Welt und ertränkte es anschließend.
Doch trotzdem bleiben für die Ermittler noch immer viele Fragen offen. So ist bis jetzt noch nicht bekannt, bei wem die damals 16-Jährige wohnte. Entscheidend für die Ermittler ist auch, ob die junge Frau Hilfe bei der Tötung und beim Platzieren der Leiche erhalten hat.
„Die Ermittlungen sind noch in vollem Gange“, sagt dazu Nadja Niesen von der Staatsanwaltschaft Gießen. Da es sich um einen sensiblen Fall handelt, der mit fünf Jahren bis lebenslang geahndet werden kann – allerdings wird das strafmildernde Jugendstrafrecht im Prozess Anwendung finden –, müssen die Ermittler besonders penibel vorgehen. „Die Ermittlungen können noch einige Zeit in Anspruch nehmen“, sagt dann auch Niesen auf Nachfrage. Doch auch weiterhin werde noch immer geprüft, ob nicht nur Totschlag, sondern auch eine Mordanklage möglich ist.
Für die Ermittler gibt es allerdings auch ein weiteres Hemmnis. Derzeit haben die Kriminalbeamten alle Hände voll zu tun. Schließlich ereigneten sich in den vergangenen Wochen zwei schwere Mordfälle in der Wetterau. So steht ein Bad Vilbeler im Verdacht, zunächst seinen Bruder getötet und dann das Haus seines bettlägerigen Vaters in Ilbenstadt angezündet zu haben. Beim Brand starb auch der Vater. Und erst vergangene Woche wurde die Leiche einer Bad Nauheimerin in Rheinbach bei Bonn gefunden. Verdächtigt wird hier ein Butzbacher, der auch bereits ein Geständnis abgelegt hat. (kop)