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Es gibt nicht mehr Geld für Flüchtlinge

Es wird keine Revision im Rechtsstreit zwischen den Kommunen Bad Vilbel und Karben und dem Wetteraukreis geben.

Bad Vilbel/Karben. Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Neuauflage im Streit um eine höhere Kostenerstattung für Flüchtlinge abgelehnt. Dennoch gibt es für die Kommunen mehr Geld.

Denn bei einer Bürgermeisterdienstversammlung, einem regelmäßigen Treffen der Bürgermeister der Wetterau, machte Landrat Joachim Arnold (SPD) ein Angebot. So erhöht er die Erstattung in Bad Vilbel und Karben um jeweils 1,20 Euro auf nun 8,50 Euro. Auch die anderen Wetterauer Kommunen bekommen mehr, die Erstattung ist aber nach Kriterien wie dem Mietspiegel gestaffelt.

Im September, kurz nach der erstinstanzlichen Urteilsverkündung, machte der Wetteraukreis das Angebot, pro Flüchtling insgesamt 30 Euro pro Monat mehr zu erstatten, wenn etwa die Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt untergebracht sind. So erhöht sich der Durchschnittssatz auf 9,50 Euro pro Tag. Bad Vilbels Stadtsprecher Yannick Schwander dazu: „Auch wenn wir damit noch nicht komplett zufrieden sind, ist das auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.“ Bad Vilbel und Karben gingen von einem Bedarf von mindestens zehn Euro pro Tag aus. Denn die Städte führten auch die zu erbringenden Integrationsleistungen an. Das Gericht sah das aber anders und urteilte, dass die Kommunen nur für die Unterbringung zu sorgen hätten. In der Begründung zur abgelehnten Revision führte das Gericht an, dass Bad Vilbel und Karben hier als Einzelfälle zu betrachten seien, eine allgemeine Gültigkeit für mehr Bedarf für Flüchtlingsunterkunft sei nicht zu erkennen. So müssten Bad Vilbel und Karben nun nachweisen, dass zumindest der Großteil der Kommunen vor der gleichen Problematik stehe. Das allerdings dürfte auch aus politischen Gründen ein schwieriges Unterfangen werden. Das Angebot für 8,50 Euro gilt rückwirkend seit Jahresbeginn für ein halbes Jahr. Für den Zeitraum ab Anfang Juli soll dann neu verhandelt werden. Schwander: „Bis dahin werden sich alle Beteiligten noch einmal zusammensetzen und genau erörtern, wie hoch der Bedarf ist.“ Eine rückwirkende Mehrkostenerstattung ist damit aber erst einmal vom Tisch. Bad Vilbel hatte für die Monate Dezember 2013 bis April 2014 rund 50 000 Euro eingeklagt, Karben für März bis Juni 2014 100 000 Euro. Damals stand die Flüchtlingswelle aber noch in zarten Anfängen. (kop)