Bad Vilbel. „Es ist immer wieder bemerkenswert, welche Argumente die SPD nicht einmal an den Haaren, sondern mittlerweile sogar an der Glatze herbeizerrt, um die Stärkung Bad Vilbels als Ein-kaufsstadt zu verhindern. Jetzt wird auf eine absurde Weise so getan, als sei der Zentralparkplatz ein Ort der Wahrnehmung von politischen Grundrechten der SPD“, erklärt Erster Stadtrat Jörg Frank in Zusammenhang mit einer Stellungnahme der SPD-Stadtverordneten Lucia André, die das Versammlungsrecht auf dem Platz gefährdet sah (BVA, vom 13. August, „Grundrechte verkauft“).
Beim Magistrat könne sich niemand daran erinnern, dass eine Partei oder Religionsgemeinschaft den Zentralparkplatz genutzt habe, um auf ihr Anliegen in der Öffentlichkeit aufmerksam zu ma-chen. „Die SPD Bad Vilbels erscheint in ihrem kümmerlichen Zustand erst recht nicht in Lage, Großdemonstrationen zu veranstalten, für die Raum wie auf dem Zentralparkplatz benötigt wird“, kommentierte Frank. Der Zentralparkplatz sei niemals ein politischer Ort gewesen und könne das auch niemals werden, denn auf einem Stellplatz stehen beim Demonstrieren die Autos im Weg, der Platz liege zudem abseits der Fußgängerströme und die Fußgängerfrequenz sei ziemlich mäßig. „Im Gegenteil waren deshalb alle Parteien darauf bedacht, auf der städtischen Wegeparzelle entlang der Frankfurter Straße zwischen Kaufhaus Gschwilm und Zentralparkplatz für die politischen Anliegen zu werben. Diese Wegeparzelle bleibt auch im städtischen Eigentum und unterliegt daher auch künftig dem Anspruch auf Sondernutzung durch die politischen Parteien“, erklärt Frank.
„Im Entwurf des Bebauungsplans für Bad Vilbels neue Mitte sei der neue Platz als öffentliche Ver-kehrsfläche/öffentlicher Platz ausgewiesen. Zwar besteht privates Eigentum am Verkehrsraum. Aber die Widmung beschneidet im Rahmen der Sozialgebundenheit des Eigentums die freie Verfügungsbefugnis des Eigentümers“, brachte es Jurist Frank auf den Punkt. Wenn also eine Versammlung oder Demonstration durchgeführt werden soll, könne das vom städtischen Ordnungsamt durch eine Sondernutzungserlaubnis gestattet werden. Das Ordnungsamt wird dann eine auf das Versammlungsgesetz gestützte Erlaubnis erteilen, die die grundrechtlichen Belange von Eigentümer und Parteien (falls diese die Versammlung anmelden) gegeneinander abwägt. „Deshalb werden die politischen Parteien von der Neuen Mitte mehr profitieren als von dem heutigen Stellplatz“, schlussfolgert er.
Früher wurde auf dem Zentralparkplatz der Weihnachtsmarkt veranstaltet. Jeder sei mittlerweile froh, dass der in die Burg verlegt wurde. Einmal jährlich veranstaltet noch der Gewerbering beim Straßenfest eine Musikveranstaltung auf dem Platz. Der Verein Stadtmarketing war sehr früh dazu übergegangen, seine Konzerte im Kurpark auszurichten. „Das sind keine politischen oder religiösen Events, aber es zeigt, dass der Zentralparkplatz für Veranstaltungen jetzt keine große Rolle spielt“, betont Jörg Frank. Das aber werde sich mit der „Neuen Mitte“ ändern. Der umbaute Platz könne dann gut „aktiviert werden“, so Frank. (sam)