Wetteraukreis. Gute Nachrichten für alle Kommunen in der Wetterau zum Thema Abschaffung der Straßenbeiträge: In einer verbindlichen Antwort auf Jörg-Uwe Hahns (FDP) Anfrage im Hessischen Landtag hat Staatssekretär Werner Koch aus dem Innenministerium mitgeteilt, dass in einem Erlass von Ende Juni nunmehr alle Behörden der Kommunalaufsicht angewiesen worden sind, keine Verbindung zwischen der Genehmigung des städtischen Haushalts einerseits und der Erhebung von Straßenbeiträgen herzustellen.
„So hatte aufgrund der alten Rechtslage Landrat Arnold den Haushalt der Stadt Bad Vilbel nur genehmigt, nachdem eine Straßenbeitragssatzung auch für die Quellenstadt eingerichtet wurde. Diesen Zwang darf es jetzt nicht mehr geben,“ sagte Hahn.
Nach der Landtagsentscheidung hatte es in einigen Behörden, auch im Wetteraukreis, Unsicherheit gegeben. „Wir als Gesetzgeber haben um die Probleme gewusst und die Hessische Gemeindeordnung geändert, der Innenminister hat dies verbindlich klargestellt. Jetzt liegt es an jedem Magistrat und jeder Stadtverordnetenversammlung, eigenverantwortlich zu entscheiden,“ sagte Hahn.
Für Bad Vilbel bedeute das, dass nach der Sommerpause das Thema Straßenbeiträge rückwirkend beendet wird. Kein Bürger hat trotz dieser Odyssee einen Euro für Straßenbeiträge zu zahlen. (zlp)