Die Vorwürfe zum neu geregelten Ende des Kita-Jahres, die von Seiten der SPD-Stadtverordneten Maria Skorupski im Namen der Elternbeiräte aufgekommen sind, weist Sozialdezernentin Heike Freund-Hahn (FDP) zurück.
Bad Vilbel. Diese Regelung werde so in vielen Kommunen bundesweit, erfolgreich praktiziert. „Über die neue Regelung wurden alle Eltern, deren Kinder die städtischen Kindertagesstätten im Sommer 2015 in Richtung Grundschule verlassen, bereits zum Ende des Jahres 2014 informiert.“ So hätten sich diese Eltern, sich frühzeitig um eine Betreuungsmöglichkeit in der Zeit vom 1. August bis Schulbeginn kümmern können. .
„Im vergangenen Jahr war es aufgrund der Anmeldesituation noch möglich, für die ausscheidenden zukünftigen Schulkinder eine kostenpflichtige Zusatzbetreuung für den Monat August anzubieten. Frau Skorpuski verkennt, dass bereits zum 1. Auust 2015 weitere Kinder einen Platz in der Ü3-Betreuung benötigen. Mit zahlreichen neu geschaffenen Plätzen können wir dies ermöglichen und erfüllen damit übrigens eine Forderung, die so auch von Frau Skorpuski immer gestellt worden ist. Von daher sind alle Kita-Plätze ab dem 1. August von den neu in die Ü3-Betreuung eintretenden Kinder belegt. Eine zusätzliche Betreuung der ausscheidenden Kinder ist in diesem Jahr somit leider nicht mehr möglich“, so Freund-Hahn.
Sie betont, dass der Anspruch auf Betreuung bis Schuleintritt mit der Regelung des Endes des Kita-Jahres zum 31. Juli erfüllt ist: „Diese Regelung ist bundesweit üblich. Wegen des späten Endes der Schulferien 2014 und 2015 in Hessen gibt es hier eine Lücke zwischen Kita und Schule. Allerdings liegt der 31. Juli innerhalb der Schulferien, so dass dem Betreuungsanspruch Rechnung getragen wird.“
Die Sozialdezernentin weist ebenfalls darauf hin, dass ein übergangsloser Wechsel von Kita zur Schule auch aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll ist. „Man sollte den Kindern ein bisschen Luft geben für den Übergang. Eine Möglichkeit, wie die Kinder ihre sozusagen ersten Schulferien verbringen könnten, sind die städtischen Ferienspiele. Gesetzlich ist daher alles einwandfrei“, so Hahn. (sam)