Bad Vilbel. Wegen des Vorwurfes des versuchten Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung muss sich Auktionator Reinhard Blank doch vor Gericht verantworten. Blank wird vorgeworfen, im März 2007 ein gefälschtes Selbstporträt des französischen Malers Henri Toulouse-Lautrec zur Versteigerung angeboten zu haben (der BVA berichtete). Ein Galerist aus Niedersachsen, der das „corpus delicti“ selbst gar nicht gesehen hat, zeigte Blank an. Das Frankfurter Amtsgericht hat dieser Tage entschieden, dass ein Hauptverfahren eröffnet wird, teilte Richter Claus-Michael Ullrich auf Anfrage mit. Vorgesehener Prozesstermin soll der 21. Januar 2009 sein. (dd)
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