Nidderau / Hanau. Drei Jahre und sechs Monate Gefängnis ohne Bewährung sowie Führerscheinentzug auf die Dauer weiterer drei Jahre – so lautete das Urteil des Hanauer Schöffengerichts gegen den 24-jährigen Lester B. aus Nidderau. Das Strafmaß fiel deshalb so hoch aus, wie dies Richter Hans-Werner Hoos in seiner Urteilsbegründung vortrug, weil B. im betrunkenen Zustand durch das Führen eines Fahrzeuges fahrlässig in den Straßenverkehrs eingegriffen und dabei zwei Menschen fahrlässig getötet habe (wir berichteten). Eigentlich hätte die Anklage noch weitere Tatbestände mit aufgreifen müssen, fuhr der Richter fort. B. habe mit seiner unverantwortlichen Tat auch weitere Menschen ins Unglück gestürzt. So litten die Angehörigen der Verstorbenen nicht nur ihr ganzes Leben unter dem Trauma. „Das Urteil ist zwar gerecht, aber trotzdem bekommen wir dadurch unsere Tochter Angela nicht wieder“, schluchzte Marianne H., die Mutter des zweiten Unfallopfers, nach der Urteilsverkündung. Kurz zuvor hatte der Staatsanwalt noch einmal unter den Tränen der Angehörigen den Tathergang geschildert.
Der Gerichtsmediziner hatte am Vormittag ausgesagt, man könne bei dem Angeklagten trotz der drei Promille Alkoholanteil im Blut nicht von einem Vollrausch ausgehen. Dass er noch Dart gespielt und telefoniert habe, bei allem weder gelallt habe, noch getorkelt sei, spreche dafür, dass B. an große Alkoholmengen gewöhnt sei – drei Promille in der besagten Nacht stünden für eine komplette 0,7-Liter-Flasche Wodka. Der Angeklagte sei deshalb strafrechtlich gesehen vermindert schuldfähig. Er beantragte deshalb das mögliche Strafhöchstmaß, drei Jahre und neun Monate. Der Anwalt der Nebenkläger forderte ebenfalls eine harte Bestrafung. (jwn)