Bad Vilbel. Schon im Oktober 2008 kommentierte die CDU-Fraktion, sie sei „sich sicher, dass die Grünen mit ihrer Klage wegen des Verkaufs der Neuen Mitte Schiffbruch erleiden werden. Es handelt sich um eine typische Querulantenklage.“ Hierzu erklärte nun die Sprecherin des Gerichts: „Wenn einem die Entscheidung nicht passt, ist das per se nicht zugleich auch eine Verletzung von Rechten.“
Völlig absurd sei die Vorstellung der Grünen, frühere Beschlüsse seien nicht veränderbar, so CDU-Fraktionschef Dr. Josef Maetz. Es entspräche geradezu einem Verbot, aktuelle Gegebenheiten sowie Erkenntnisse einfließen zu lassen und damit klüger zu werden. Selbstverständlich haben die Stadtverordneten das Recht, ihre eigenen Beschlüsse jederzeit zu verändern. Ebenso absurd wäre der behauptete Eingriff in die Mitwirkungsrechte der Grünen. Die Grünen tragen in ihrer Klage schließlich selbst vor, dass ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorliegt. „Zu keinem Zeitpunkt hat die Stadt auf die ihr zustehende Planungshoheit einen Verzicht geleistet. Das Bebauungsplanverfahren wird zur Schaffung des Baurechts fortgesetzt. Innerhalb dieses Verfahrens hatten die Grünen die Möglichkeit, ihre Minderheitenposition in der gewohnten Lautstärke und Unsachlichkeit vorzutragen“, so Dr. Maetz. (sam)