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Diskussion über Verdacht gegen den Pfarrer

Nidderau. Dem Pfarrer der katholischen Gemeinde Heldenbergen, Norbert H., wird Kindesmissbrauch vorgeworfen. Die Frage, ob an diesen Vorwürfen etwas dran ist, oder ob sie lediglich auf Gerüchten basieren, beschäftigt zurzeit die Kirchengemeinde von Heldenbergen, ihren Kirchenvorstand und das Bistum Mainz. In der Pfarreiversammlung kürzlich wurde erstmals öffentlich über diese Anschuldigungen diskutiert, nachdem Gerüchte schon seit längerem die Runde in der Gemeinde machten.

Dem Bistum Mainz sind derartige Vorwürfe nach Aussage seines Pressesprechers Tobias Blum schon seit 2005 bekannt. Man habe sofort die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Allerdings sollen sich die Vorwürfe gegen H. inzwischen als eher harmlos erwiesen haben. So soll er 2004 ein Kind beim Hochheben „angefasst“ haben. Das will eine Putzfrau gesehen haben. Andere Zeugen berichten, der Pfarrer habe das Kind ganz normal hochgehoben, um ihm so beim Aufhängen eines Plakats zu helfen. Die überwiegende Mehrheit in der Versammlung wollte den Anschuldigungen auch keinen Glauben schenken und hat eine Unterschriftensammlung ins Leben gerufen, um dem 63-jährigen Pfarrer den Rücken zu stärken. Der langjährige Bürgermeister von Heldenbergen und ehemalige Bundestagsabgeordnete Bernd Reuter (SPD), der dem Kirchenvorstand angehört, möchte die Anschuldigungen in die Kategorie „dem Pfarrer mal eins richtig auswischen wollen“ einordnen. „Der Umgang mit ihm ist nicht immer leicht. Er teilt auch schon mal aus, wenn er sich angegriffen fühlt“, sagt Reuter.

Seit 1995 sei der Geistliche, der schwer zuckerkrank ist und deshalb zurzeit sein Amt nicht ausüben kann, in der Pfarrei Heldenbergen tätig. In dieser Zeit habe es Beschwerden wegen seiner burschikosen Umgangsformen gegeben, berichtet der Bistums-Pressesprecher.

Jene, die den Pfarrer jetzt anschuldigen, erwähnen auch Ereignisse aus den 80er Jahren. Damals war H. von Schülern einer Schweizer Schule wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden. Allerdings endete das Verfahren vor dem Kantonsgericht mit Freispruch. Ob der 63-Jährige in sein Amt zurückkehren wird, ist derzeit unwahrscheinlich. „Da bleibt auf jeden Fall viel Misstrauen hängen. So kann er nur schwer sein geistliches Amt ausüben“, deutet Reuter den möglichen Ausgang an. (jwn)