Bad Vilbel. Noch einige Tage dürfen Kneipengäste ungestört ihr Bier oder ihren Wein bei einer Zigarette oder Zigarre genießen. Ab 1. Oktober ist damit Schluss. Dann tritt ein Rauchverbot in Kraft.
Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) betrifft neben Gaststätten auch Ämter und Behörden, Krankenhäuser, Theater, Museen, Hochschulen und andere Einrichtungen und soll die Besucher wie auch das Personal vor Passivrauch schützen.
Dieses Verbot ist in der gemütlichen Bier- und Weinkneipe „Schoppe-Stübche“ am Bad Vilbeler Schöllberg derzeit fast einziges Gesprächsthema. Äußerungen wie „idiotisch“ und „Blödsinn“ gehören noch zu den harmloseren Kommentaren. Das grenze an Diktatur, fühlen sich einige mehr als nur einfach bevormundet. Rauchen in Lokalen ist nach dem neuen Gesetz nur noch in „vollständig“ abgetrennten Nebenräumen erlaubt. Gerd Hofmann, Betreiber des Schoppe-Stübchens und selbst Nichtraucher, hat hierzu gar keine Möglichkeit. Seine Kneipe bietet rund 30 Personen Platz, da noch einen Raum abzutrennen, sei schon bautechnisch unsinnig. Ins Schoppe-Stübchen komme wenig Laufkundschaft, fast 100 Prozent seien Stammgäste, davon sind 80 Prozent Raucher, hat er sich bei einer Umfrage genauer erkundigt. „25 Prozent sagen, dass sie bei einem Rauchverbot nicht mehr kommen, sondern ihr Bier lieber zuhause trinken“, fasst er zusammen.
Wenn nur die Hälfte seiner Kunden diese Ankündigung wahrmachen, „kann ich zumachen, dann ist meine wirtschaftliche Existenz vernichtet“, bringt es der Schoppe-Stübche-Wirt auf den Punkt. „Dann kann ich Hartz IV beantragen und mein Personal ebenso“, lautet seine düstere Prognose.
Er würde bei Rauchverbot höchstens mal kurz auf ein Bier vorbeischauen, so der am Tresen sitzende Andreas Schaaf. Mit Freunden zusammensitzen, etwas trinken und rauchen, das gehöre bei ihm nun mal zur Geselligkeit: „Sonst macht es doch keinen Spaß.“ So wie Schaaf seien die meisten anderen Gäste auch nicht bereit, zum Rauchen immer vor die Tür zu gehen. „Und im Winter schon gleich gar nicht“, erklärt Rob van de Geer, der nach einem Schluck aus dem Bierglas eine Zigarette anzündet. Deshalb zieht für Gerd Hofmann auch das Argument nicht, dass in südlichen Ländern wie Italien und Spanien bereits seit längerem Rauchverbot herrsche. „Dort ist es elf Monate im Jahr warm“, winkt er ab. Und wie sieht es dort mit der Kontrolle aus?
Auch in seinem Geburtsland gebe es ein Rauchverbot, sagte der Wirt eines griechischen Lokals, „aber da kümmert sich niemand drum und alles ist wie vorher“. Wer ab Oktober in hessischen Lokalen beim Rauchen erwischt wird, dem droht laut Gesetz eine Geldstrafe von bis zu 200 Euro und dem Wirt, der dies nicht verhindert, eine Buße von bis zu 2 500 Euro.
Eine Bad Vilbeler Gaststätte, die ebenfalls keine Möglichkeit hat, einen Nebenraum als Raucherrefugium abzutrennen, ist das Restaurant von Karl-Heinz Ebert am Südbahnhof. Da geht der Wirt ebenfalls von Umsatzeinbußen aus, sieht das neue Gesetz gar als „eine Strafe“ an. Diese Bevormunderei habe doch nichts mit Demokratie zu tun, ist er schwer verärgert.
Weitaus gelassener sieht es Manfred Wenzel von der Apfelweinkneipe „Zum Knoche“ in Massenheim. Er hat einen Nebenraum bereits vor Monaten zur rauchfreien Zone erklärt und ab Oktober gelte dies eben für die gesamte Gastwirtschaft. Besonders wegen der niedrigen Decken findet er das Rauchverbot im „Knoche“ für gerechtfertigt. Den Rauchern bleibt der Hof, was im Sommer eh kein Problem darstellt und für den Winter, da „machen wir draußen einen Teil unter der Pergola etwas wetterfester“ kündigt er an. Dann muss er nach draußen, um mit einem Anlieferer Äpfel für die „Knoche“-Kelterei abzuladen.