Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
es entsteht mittlerweile der Eindruck, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße in Bad Vilbel erlaubt ist. Vor allem in der Frankfurter Straße, im Bereich der Innenstadt. Die Anzahl der Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße fahren, steigt ständig. Doch Fakt ist, dass das Radfahren entgegen der Einbahnstraße nach wie vor in Bad Vilbel verboten ist. Die Einbahnstraßenbeschilderung sowie das Verbot der Einfahrt wird von einem Großteil der Radfahrer leider weiterhin missachtet. Massive Beschwerden anderer Verkehrsteilnehmer in den letzten Monaten und einen entsprechenden Antrag seitens der politisch Verantwortlichen nahm die städtische Ordnungsbehörde nunmehr zum Anlass, am 13. November eine größere Kontrolle der Radfahrer in der Innenstadt durchzuführen. Die Kontrollen wurden zwischen 10.00 und 11.30 Uhr in der Frankfurter Straße, Höhe Zentralparkplatz, und zwischen 13.00 und 14.30 Uhr auf der Höhe Grüner Weg durchgeführt. Vier Ordnungspolizisten kontrollierten die in der Frankfurter Straße fahrenden Radfahrer. Die Radfahrer wurden angehalten, und bei entsprechendem Fehlverhalten mit einem Verwarngeld belegt. Rechtliche Grundlage dieser Kontrolle und zum Verhängen einer gebührenpflichtigen Verwarnung ist die Straßenverkehrsordnung.
Gegen zehn Radfahrer wurde im Rahmen dieser Kontrollen eine Verwarnung wegen „Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung“ ausgesprochen bzw. eingeleitet. Fünf Radfahrern wurde eine Verwarnung wegen „Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg“ ausgesprochen.
Von Seiten der Stadt, aber auch der Straßenverkehrsbehörde wird hiermit nochmals der Appell an alle Verkehrsteilnehmer, vor allem an alle Radfahrer gerichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Es stehen Ihnen in Bad Vilbel als Alternativen zum „Geisterradfahren“ die Niddauferwege zur Verfügung.
Es grüßt Sie herzlich
Der Magistrat der Stadt