Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachdem bei der Landratsdirektwahl, die gleichzeitig mit der Landtagswahl durchgeführt wurde, keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, findet am Sonntag, 10. Februar, eine Stichwahl statt. Hierfür erhalten die Wahlberechtigten keine neue Wahlbenachrichtigungskarte. Es ist die Wahlbenachrichtigung mit in das Wahllokal zu nehmen, die im Vorfeld der Landrats- bzw. Landtagswahl zugestellt wurde. Wer diese nicht mehr besitzt, kann auch unter Vorlage seines Personalausweises in seinem Wahllokal wählen.
Wahlberechtigten, die mit der Landrats- bzw. Landtagswahl gleichzeitig auch für die eventuelle Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt haben, wurden die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt. Dagegen werden diese Unterlagen nicht automatisch denjenigen zugeschickt, die in ihrem Antrag nur die Landtags- und Landratswahl angekreuzt hatten. In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass das Kreuz bei der Stichwahl bewusst unterblieben ist, weil das Wahlrecht im Wahllokal ausgeübt werden soll. Wer nicht sicher ist, was er im Briefwahlantrag angekreuzt hat, wird für den Fall, dass die Unterlagen noch nicht zugestellt wurden, empfohlen, zwecks Abklärung mit dem Briefwahlbüro im Rathaus, Parkstr. 15, Telefon 602-444) in Verbindung zu treten.
Im Übrigen besteht auch zur Stichwahl für alle Wahlberechtigten bei Abwesenheit am Wahltag, Erkrankung oder einem sonstigen wichtigen Grund noch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen bis Freitag, 8. Februar, 13 Uhr, zu beantragen. Das Wahlbüro im Rathaus ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo. – Mi., 7.00 – 15.30 Uhr
Do. 7.00 – 18.30 Uhr
Fr., 7.00 – 13.00 Uhr.
Bei plötzlicher Erkrankung kann der Briefwahlantrag auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr gestellt werden. Für diese Fälle ist das Wahlbüro im Rathaus am Samstag, 9. Februar, von 10 bis 12 Uhr und am Wahltag von 8 bis 15 Uhr geöffnet.
Briefwähler sollten in jedem Fall darauf achten, dass sie ihre ausgefüllten Briefwahlunterla-gen so rechtzeitig an das Wahlbüro zurücksenden, dass der Eingang bis spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, erfolgt.
Es grüßt Sie herzlich
Der Magistrat von Gad Vilbel