Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
über das Verbot der Himmelslaternen wurde nach verschiedenen Vorfällen in Deutschland kontrovers diskutiert. Viele Bundesländer haben diese Himmelslaternen mittlerweile verboten. Auch das Land Hessen hat am 16. Juli 2009 eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen, die das Steigenlassen von ballonartigen Leuchtkörpern untersagt.
Himmelslaternen sind unbemannte Ballone, deren Hülle in der Regel aus Papier besteht und bei denen der Aufstieg durch Erwärmung der Luft mittels einer an dem Ballon befestigten Kerze oder einem anderen Brennstoff bewirkt wird. Je nach Thermik und Größe können diese Himmelslaternen zwischen 200 und 500 m hoch steigen. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Bad Vilbel hat schon wiederholt auf die Gefahr, die von diesen Objekten ausgehen kann, hingewiesen und Anträge aus der Bevölkerung auf das Steigenlassen dieser Ballone nicht genehmigt.
Auch der deutsche Feuerwehrverband hat wegen des unkontrollierbaren Brandrisikos dieser Objekte ein bundesweites Verbot gefordert. Neben Bayern und Nordrhein-Westfalen ist nun das Land Hessen dieser Anregung gefolgt. Mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro kann bestraft werden, wer diese ballonartigen Leuchtkörper trotzdem aufsteigen lässt.
Es grüßt Sie herzlich
Der Magistrat der Stadt Bad Vilbel