Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das trockene, schöne Herbstwetter lockte in den vergangenen Tagen viele Spaziergänger in den Kurpark. Es macht aber auch Spaß, die bunt gefärbten Blätter an den Bäumen zu sehen, in der milden Novemberluft eine Runde im Kurpark zu drehen. Der vor einigen Tagen eingeweihte Mehrgenerationenpark, direkt zwischen der Seniorenresidenz „Quellenhof“ und dem Gerbersteg gelegen, erfreut sich dabei bei Jung und Alt großer Beliebtheit. Geht man an diesem Parcours vorbei, sieht man, wie sowohl ältere Mitbürger als auch junge Familien die Geräte mit den fantasievollen Namen wie Twister, Jump Tower, Balance-Seat oder Double-Airwalker mit viel Begeisterung ausprobieren und durch ihre positive Einstellung auch andere Menschen motivieren, sich mit den Geräten auseinanderzusetzen und diese zu probieren. Es ist schön, dass so viele Menschen den Mehrgenerationenpark als das annehmen, was er ist, nämlich einen Platz, um sich zu bewegen, um spielerisch seine Bewegungsfähigkeit zu trainieren oder auch, um gezielt Gymnastik zu machen.
Nicht so schön ist es allerdings, dass manche Hundehalter die neuen Edelstahl-Geräte mit Hundetoiletten verwechseln und ihre Vierbeiner ruhigen Gewissens an den Geräten ihre Notdurft verrichten lassen. An Sie, sehr geehrte Hundehalter, ergeht an dieser Stelle die eindringliche Bitte, Ihre Tiere von diesen Geräten fernzuhalten. Es ist sicherlich nicht notwendig, dass Ihr Hund die Geräte markiert, an denen andere ihre Übungen machen wollen.
In diesem Zusammenhang weist der Magistrat nochmals darauf hin, dass freilaufende Hunde auf Flächen, für die eine Leinenpflicht vorgeschrieben ist, gegen die am 1. Oktober 2006 in Kraft getretene Gefahrenabwehrverordnung der Stadt verstoßen. Diese „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen sowie in den öffentlichen Anlagen der Stadt Bad Vilbel im Hinblick auf das Halten und Führen von Hunden“ regelt klar, dass auf Bolzplätzen, Sportplätzen und sonstigen Sport- und Freizeitanlagen unter freiem Himmel ein Leinenzwang für Hunde vorgeschrieben ist. Eine Anleinpflicht besteht außerdem an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie im Wald und auf den in der Verordnung extra gekennzeichneten Flächen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Telefon 06101-602-262. Im Internet unter www.bad-vilbel.de finden Sie die beschriebene Gefahrenabwehrverordnung.
Wir appellieren an dieser Stelle nochmals an alle Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge von öffentlichen Plätzen und Wegen wegzuräumen. Besonders legen wir den Hundehaltern aber ans Herz, öffentliche Sport- und Freizeitanlagen, und um eine solche handelt es sich bei dem Mehrgenerationenpark, nicht als Hundetoilette zu missbrauchen und so der unnötigen Polarisierung zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern entgegen zu wirken.
Es grüßt Sie herzlich der
Magistrat der Stadt Bad Vilbel