Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit der Unterzeichnung eines Vergleiches zwischen der Stadt Bad Vilbel und Vertretern des Vereins „Rettet die Amiwiese e.V.“ sowie der Kläger des bei Verwaltungsgerichtshof Kassel anhängigen Normenkontrollverfahrens betreffend den von der Stadt Bad Vilbel aufgestellten Bebauungsplans „Taunusblick“ hat die Entwicklung des Baugebietes auf der sogenannten Amiwiese die letzte planungsrechtliche Hürde genommen.
Die Eckpunkte dieses Vergleichs regeln unter anderem, dass:
1. die Kläger das Normenkontrollverfahren vor dem Gericht nicht mehr weiterverfolgen;
2. die Planstraße zwischen Carl-Schurz-Straße und Danziger Straße und die Carl-Schurz-Straße verkehrsberuhigt ausgebaut werden;
3. die Durchfahrt durch die Planstraße für die Allgemeinheit erst nach Vollendung der Verkehrsberuhigung zugelassen wird;
4. eine Geschwindigkeitsbegrenzung „Tempo 30“ angeordnet wird;
5. ein Teil der Planstraße im Anschluss an die Danziger Straße Einbahnstraße wird;
6. der Parkplatz an der geplanten Sporthalle so gestaltet wird, dass die Einbahnstraße in diesem Bereich nicht umfahren werden kann.
Hieraus ergeben sich folgende Konsequenzen: So wird der Bebauungsplan Taunusblick nun unangreifbar und tritt genau so in Kraft, wie es die städtischen Gremien in ihren Sitzungen beschlossen haben. Das Baurecht auf diesem Gebiet besteht nun. Dies ist eine gute Nachricht für die Bauherren und eine Bestätigung für alle, die diesem Bebauungsplan zugestimmt haben. Ferner können sich alle Heilsberger freuen, die sich eine neue Sporthalle, Jugend- und Vereinsräume wünschen. Denn nur mit diesem Baurecht ist dies alles überhaupt realisierbar.
Ebenfalls freuen können sich alle Heilsberger, die eine weitere Entlastungsstraße zur besseren Erschließung des Heilsbergs wünschen. Gerade hierüber wurde ja intensiv vor Gericht gestritten. Diese Entlastungsstraße wird es nun geben.
Insoweit war klar, dass man, wie in jedem neuen Bebauungsplanverfahren, die zulässigen Grenzwerte einhalten muss. Von daher musste die Stadt auch ein Verkehrsgutachten erstellen und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens öffentlich auslegen. Ein Ergebnis dieses Verkehrsgutachtens war, dass man wegen des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in der Carl-Schurz-Straße ein Monitoring-Verfahren anordnen und bei Überschreitung der Werte straßenverkehrsrechtliche Änderungen vorsehen musste. Dazu heißt es im Verkehrsgutachten: „Im erweiterten und ergänzten Netz wird angenommen, dass eine Verbindung zwischen Danziger Straße und Carl-Schurz-Straße vorhanden ist. Für die Verkehrsabwicklung gibt es grundsätzlich drei Varianten, bei denen aber immer das Teilstück von der Carl-Schurz-Straße bis zum Parkplatz der Trainingshalle für beide Richtungen frei bleibt. Die Durchlässigkeit von oder zur Danziger Straße variiert.“
In diesem Rahmen bewegt sich der nun abgeschlossene Vergleich, der allen Rechnung trägt.
Die Interessen der Anwohner der Carl-Schurz-Straße sind gewahrt worden durch die konkrete Mitwirkung bei der Ausgestaltung der dort vorgesehenen Verkehrsberuhigung sowie der Gewissheit, dass dort eine der genannten Varianten ohne zeitliche Verzögerung über das Monitoring-Verfahren sicher realisiert wird.
Die Interessen der anderen Anwohner sind durch das endgültige Baurecht für eine Straßenverbindung zur Danziger Straße gewahrt worden. Die Entlastungswirkung für den übrigen Heilsberg wird dadurch entstehen, dass durch die zusätzliche Ausfallstraße bisheriger Verkehr wegfällt, ohne dass durch das neue Baugebiet nennenswerter zusätzlicher Verkehr entsteht. Ferner werden die Straßen dadurch entlastet, dass künftig die Sportanlagen auf dem Heilsberg erstmals auch aus östlicher Richtung (Sudetenlandsiedlung, Alte Frankfurter Straße) über die Carl-Schurz-Straße angefahren werden können.
Es grüßt Sie herzlich
Der Magistrat der Stadt
Bad Vilbel