Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
fast jeder hat sich schon einmal darüber geärgert: Allerorten, beim Spazierengehen, vor der eigenen Haustür, im Sandkasten auf dem Spielplatz trifft oder tritt man in die Hinterlassenschaften der vierbeinigen Freunde des Menschen. Hundehaufen überall. Appelle an die Hundebesitzer – wenn man einen solchen mit Hund und Hundehaufen antrifft – nutzen oft nichts. Gerne verschanzt sich der Hundebesitzer hinter der Begründung, er zahle doch Hundesteuer.
Die Annahme, dass mit der Zahlung der Hundesteuer die Hinterlassenschaft seines Hundes und deren Beseitigung erledigt sei, ist leider eine irrige Annahme. Steuern sind Abgaben, die eben keine Preis- oder Entgeltfunktion besitzen. Auch bringen die niedrigen Steuersätze für Hunde in Bad Vilbel keine großartigen Einnahmen. Und schon gar nicht ist damit das Recht erkauft, Hunde auf öffentlichen Plätzen, Wegen oder sogar auf Spielplätzen ihre Notdurft verrichten zu lassen.
Im Bürgerbüro der Stadt Bad Vilbel erhalten Hundehalter kostenlos Beutel, um die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen.
Auch die frei herumlaufenden Hunde stellen ein Ärgernis für andere Mitmenschen dar. In Feld und Wald ohne Leine herumlaufende Hunde sind eine Gefahr für das Jungwild, und sowohl in Feld und Wald als auch im Kurpark freilaufende Hunde können zur Gefahr für unsere Mitbürger werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um einen kleinen, großen oder sogar um einen Kampfhund handelt.
In diesem Zusammenhang weist der Magistrat der Stadt Bad Vilbel nochmals darauf hin, dass freilaufende Hunde auf Flächen, für die eine Leinenpflicht vorgeschrieben ist, gegen die im Jahr 2011 in Kraft getretene Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bad Vilbel verstoßen. Diese „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen sowie in den öffentlichen Anlagen der Stadt Bad Vilbel im Hinblick auf das Halten und Führen von Hunden“ regelt klar, dass auf Bolzplätzen, Sportplätzen und sonstigen Sport- und Freizeitanlagen unter freiem Himmel sowie an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ein Leinenzwang für Hunde vorgeschrieben ist. Eine Anleinpflicht besteht außerdem im Bad Vilbeler Wald und auf den in der Verordnung extra gekennzeichneten Flächen.
Darüber hinaus besteht nach der hessischen Hunde-Verordnung eine grundsätzliche Anleinpflicht bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen und Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
In den übrigen Bereichen Bad Vilbels dürfen Hunde auch ohne Leine geführt werden. Bitte beachten Sie aber die Brut- und Setzzeit, die vom 1. März bis 30. September geht. Dass Hunde auf einem Spielplatz nichts verloren haben, dürfte eigentlich selbstverständlich sein.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Telefon 06101 602-262. Im Internet unter www.bad-vilbel.de finden Sie die beschriebene Gefahrenabwehrverordnung.
Wir appellieren an dieser Stelle nochmals an alle Bad Vilbeler Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge von öffentlichen Plätzen und Wegen wegzuräumen sowie die Hunde nicht ohne Leine auszuführen. Sie leisten damit einen wichtigen und verantwortungsvollen Beitrag, die der unnötigen Polarisierung zwischen Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern entgegenwirkt.
Es grüßt Sie herzlich
Der Magistrat der Stadt
Bad Vilbel