Karben. Angela Schlenz (66) ist seit kurzem als erste ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte der Stadt Karben tätig.
„Als ich im vergangenen Jahr in den Ruhestand ging, wollte ich etwas Sinnvolles tun. Diese Aufgabe passt sehr gut zu mir, da ich mein Hobby zum Wohl der Tiere einsetzen kann“, sagt Schlenz.
Sie interessiere sich auf vielfältige Weise für Tiere, so schaue sie regelmäßig Tiersendungen im Fernsehen oder beobachte das Verhalten der Tiere in Zoos. Zudem hat sie über viele Jahre ihr Zuhause mit zwei Katzen geteilt.
Außer als Tierschutzbeauftragte für Karben ist sie zudem im Auftrag des Tierheimes Wetterau – mit Sitz in Bad Nauheim – vor allem in Karben und Bad Vilbel unterwegs, um zu überprüfen, wo die vermittelten Tiere hinkommen.
„Wir sind sehr froh über die Unterstützung durch Frau Schlenz, denn wir haben zu wenig Personal, um die Kontrollen durchzuführen“, erklärt Christiane Peter, Leiterin des Tierheims, das für Fundtiere im Wetteraukreis zuständig ist. „Wir sehen Frau Schlenz’ Aufgabe vor allem als Ansprechpartnerin für Tierschutzfragen.“
„Wenn etwa Bürger in ihrer Nachbarschaft etwas beobachten und sich nicht sicher sind, ob ein Tier gut gehalten wird, so können sie sich an uns oder Frau Schlenz wenden“, sagt Peter. Liege ein grober Fall von Tiermisshandlung oder gar schon mehrere Anzeigen vor, so müssten Ordnungsamt oder Polizei einschreiten, hebt Peter hervor.
Nach der Abgabe von Hunden, Katzen, Vögeln oder Kleintieren samt Abgabevertrag behält sich das Tierheim Nachkontrollen vor. Hierzu nimmt Angela Schlenz in ihrer besonnenen und freundlichen Art – meist nach vorheriger Anmeldung – Kontakt zu den Tierhaltern auf. „Bisher bin ich stets mit offenen Armen empfangen worden“, sagt sie. Auf schwere Formen von Misshandlung sei sie bislang noch nicht gestoßen, berichtet Schlenz.
Beim Besuch vor Ort hält die frühere kaufmännische Angestelle in einem Kontrollbericht fest, wie das Tier gehalten wird, ob Futter und Wasser zur Verfügung stehen, wie es sich dem Besitzer und Fremden gegenüber verhält und welchen Gesamteindruck sie hat.
Doch dabei geht es nicht nur um ihre subjektive Meinung. So gibt es zur Beurteilung von Mindeststandards die „Bundesverordnung zur Haltung von Hunden“. Darin ist etwa geregelt, welche Größe ein Zwinger haben muss oder welche Vorschriften bei Kettenhaltung gelten, die im übrigen nur unter strengen Auflagen erlaubt ist.
Zudem lässt sie sich den Impfausweis des Tieres zeigen. „Es ist wichtig, dass die einmal begonnene Impfreihe beim neuen Halter nicht unterbrochen wird“, erklärt Peter. Es gibt aber auch Bereiche, für die die Tierschutzbeauftragte Angela Schlenz nicht zuständig ist. „Wenn es etwa um die Haltung von Reptilien geht, dann ist das Veterinäramt gefragt“, erläutert Peter.
Ist etwas nicht so, wie es sein sollte, „dann suche ich das Gespräch mit den Haltern und appelliere an deren Vernunft.“ Diese zeigten sich oft einsichtig, berichtet Schlenz. „Ich mache diese ehrenamtliche Tätigkeit gern, weil ich zurzeit keine Tiere habe und auf diese Weise in Kontakt mit Tieren und ihren Besitzern komme“, sagt Angela Schlenz.
Derzeit liegt ihr und den Mitarbeitern des Tierheims die Vermittlung von Jack-Russell-Terrier-Mischling Tommy sehr am Herzen. Dem quirligen und freundlichen kleinen Hund merkt man weder sein Alter von neun Jahren noch die Operationen an, die er hinter sich hat. Die Tierschützer hoffen, dass die Probleme mit der Verdauung, die der Hund aufgrund mehrerer Erkrankungen hatte, nun behoben sind.