Bad Vilbel. Ein Frankfurter Geschäftsmann will in Dortelweil ein Bordell eröffnen. Erster Stadtrat Jörg Frank (CDU) bestätigte, dass die Stadt bereits in einem Rechtsstreit unterlegen ist. Den hatte sie geführt, um das Etablissement zu verhindern. Nicht ohne Süffisanz bemerkte Frank, dass der Klage-Gegner nicht etwa der Frankfurter war, sondern der Wetteraukreis.
Nach Informationen der FNP soll der ehemalige Getränke-Abholmarkt in der Theodor-Heuss-Straße 43 in ein Bordell mit Schwimmbad, Sauna und Solarium umgebaut werden – mit speziellen „Rückzugsräumen für männliche Gäste“. Nachdem die Stadt gegen einen Bauvorbescheid des Kreisbauamtes Widerspruch eingelegt hatte und unterlegen war, beschritt sie den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Doch dort wurde die Klage zurückgewiesen. Der Grund: Der Standort liege in einem Gewerbegebiet. Und Bordelle seien in Gewerbegebieten zulässig. Würde es sich um eine Freizeiteinrichtung handeln, wäre eine Klage gegen die Errichtung möglich.
Aufgrund dieser Definition sieht Frank kaum Chancen auf Erfolg, wenn die Stadt gegen das Urteil in Berufung geht. „Formaljuristisch ist es einwandfrei“, sagte er unserer Zeitung. Denn die Richter durften ausschließlich den bauplanerischen Aspekt berücksichtigen. Dennoch wolle die Stadt alle unangenehmen Begleiterscheinungen, die von einem solchen Unternehmen zu erwarten seien, nicht widerspruchslos hinnehmen. „Die baurechtliche Betrachtung ist nur ein Gesichtspunkt“, so Frank.
Für die Umwandlung des Gebäudes müssten auch Bauordnungs- und gewerbliche Betriebsgenehmigungen erteilt werden. Hier sieht der Erste Stadtrat „sehr gute Chancen“, die vom Kreis unterstützten Absichten des Frankfurters doch noch zu durchkreuzen. Denn der vorgesehene Standort liege in einem Sperrgebiet, in dem der Betrieb eines Bordells ausgeschlossen sei. In jedem Fall werde die Stadt alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um ein Bordell in der Theodor-Heuss-Straße zu verhindern.