Der Vorstand der Bad Vilbeler FDP hat sich in einem umfangreichen Beschluss dafür ausgesprochen, dass es ab sofort Bund und Ländern nicht mehr möglich sein dürfe, Flüchtlinge ohne Rechtsstatus, ohne Registrierund oder Gesundheitsprüfung aufzunehmen und in hessische Kommunen einzuquartieren.
Bad Vilbel. Nach einer sehr intensiven parteiinternen Diskussion kamen die Liberalen zu dem Ergebnis, das angesichts des Versagens der Bundesregierung und insbesondere der Bundskanzlerin Angela Merkel (CDU) keine zentralstaatliche Willkür mehr bei der Einquartierung von Flüchtlingen in hessische Kommunen akzeptiert werden dürfe. „Diese Forderung beachtet die Rechte der Mitbestimmung, der kommunalen Bürgernähe, der bürgerlichen Selbstbestimmung, aber auch der ortsnahen Problemlösungskompetenz und natürlich auch der Emanzipation sowie Transparenz“, erläuterte der FDP-Vorsitzende Jörg-Uwe Hahn, hessischer Justizminister a.D. in einer Presseinformation.
Die Freien Demokraten beziehen sich in ihrem Positionspapier auf die Tatsache, das immer und ohne Ausnahme hervorgehoben werde, dass eine erfolgreiche Integrationsarbeit nur und ohne Ausnahme speziell in der Kommune geleistet werden könne.
Recht ausgehebelt
„Seitdem deutsches und europäisches Recht in Sachen Zuwanderung an den Grenzen und im Lande unilateral ausgesetzt wurde beziehungsweise im Lande im Vollzug chronisch verschleppt wurde, seitdem herrscht Chaos und schwerer Unfrieden in Deutschland und Europa. Die deutsche Demokratie wird ohne Not nun wohl auf Jahre links- und rechtsradikale Tendenzen und deren nahestehende Parteien in den Parlamenten und auf der Straße ertragen müssen“, betonen die Liberalen aus der Kurstadt weiter.
Damit aber nicht das gute Zusammenleben vor Ort mit der großen Hilfsbereitschaft auch noch erheblich beschädigt werde, wollen die Liberalen nur noch eine Zuweisung durch Bund und Land an die Kommunen zulassen, wenn die betreffenden Flüchtlinge einen „klarem Rechtsstatus“ haben. Wer hingegen nicht registriert und seinen Asylantrag nicht abgegeben und wer die Gesundheitsuntersuchung nicht erfolgreich abgeschlossen habe, dürfe von Bund und Land nicht mehr „einfach nur so“ an die Kommunen zugewiesen werden.
Nur wenn die Kommune aus eigener Verantwortung nach Bürgeranhörung beschließt, auch derartigen Flüchtlingen eine Unterkunft zu gewähren, sollte eine örtliche Aufnahme möglich sein, erläutert Hahn die Überlegungen der FDP. „Ja, unsere Forderung ist auch eine Folge des überall herrschenden Gefühls und der Tatsache des Ausgeliefertseins!“, so Hahn.
Man werde diese Gedanken unter dem Titel „Erfolgreiche Integration wird vor Ort gemacht – Erfolgreiche Integration muss auch vor Ort entschieden werden“ nunmehr in eine breite Diskussion sowohl in die Bürgerschaft als auch in die FDP tragen. (sam)