Niederdorfelden. Einen problematischen Umgang mit demokratischen Mitteln wirft Beigeordnete Brunhilde Steul, Vorsitzende der CDU Niederdorfelden, Bürgermeister Matthias Zach (Grüne) vor. Hintergrund ist die andauernde Diskussion über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens gegen den Vertrag der Gemeinde mit dem Investor Windpark Niederdorfelden GmbH & Co. KG.
In ihrer vergangenen Sitzung hatten die Gemeindevertreter mehrheitlich beschlossen, das Bürgerbegehren zuzulassen. Bürgermeister Matthias Zach legte dagegen Widerspruch ein. Weshalb verstehe sie nicht, sagt jetzt Steul. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bewege sich innerhalb der Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung. „Die Bürger des Ortes haben sich eindeutig für die Durchführung eines Bürgerbegehrens ausgesprochen. Das hat auch der Bürgermeister zu akzeptieren“, betont Steul.
Die CDU selbst kritisiert an dem Vertrag, dass der Investor seinen Gewerbesitz nicht nach Niederdorfelden verlagern muss und den Windpark jederzeit veräußern darf. Außerdem seien unzureichende Sicherungsmittel zur Absicherung von Risiken der Gemeinde enthalten. Das Bürgerbegehren werde deshalb von der CDU tatkräftig unterstützt. Es müsse sein, dass die Bürger das Recht bekämen, selbst zu entscheiden, ob sie den vorgelegten städtebaulichen Vertrag möchten oder nicht, so Steul. (zlp)