Bad Vilbel/Wiesbaden. Ehemalige Straftäter mit einer elektronischen Fußfessel sollen ab 2012 durch ein gemeinsames Technikzentrum der Bundesländer überwacht werden.
Den entsprechenden Staatsvertrag schlossen die Länder Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen am Montag, 29. August, in Wiesbaden. Die anderen Länder werden später beitreten.
Das Technikzentrum soll Anfang 2012 in Bad Vilbel die Arbeit aufnehmen, es kann mehrere hundert ehemalige Straftäter kontrollieren. Das hessische Justizministerium will bei dem Wiesbadener Termin vorführen, wie die Überwachung der elektronischen Fußfesseln funktioniert. (lhe/sam)
Bei ehemaligen Straftätern mit einem hohen Rückfallrisiko kann ein Richter das Tragen einer elektronischen Fußfessel anordnen. Das Band wird am Arm oder Bein getragen und enthält einen Sender, der rund um die Uhr den Aufenthaltsort an eine Überwachungszentrale meldet. In der neuen Zentrale in Bad Vilbel können elf Mitarbeiter künftig bis zu 500 Fußfesselträger technisch überwachen. Die Kosten für Überwachung und Personal belaufen sich nach Justizangaben auf knapp zwei Millionen Euro im Jahr, die auf die teilnehmenden Länder umgelegt werden.
Für jeden Fußfesselträger können Zonen definiert werden, in denen er sich aufhalten muss, erläuterte das hessische Justizministerium. Genauso können technisch bis zu 100 Zonen festgelegt werden, die ihm verboten sind – zum Beispiel die Wohnung eines früheren Opfers. Gerät der Ex-Straftäter in eine verbotene Zone, wird in der Zentrale ein Alarm ausgelöst. Erst dann können die Justizbeamten den Aufenthaltsort auf einem elektronischen Stadtplan einsehen und die Schritte des Probanden verfolgen. (lhe/sam)