Karben. Die Zeit für ausländische Staatsangehörige, Flüchtlinge und Migranten ohne gültige Aufenthaltserlaubnis läuft. Nur wer bis zum 16. Mai (Mittwoch) beim Ausländeramt in Friedberg den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung stellt, kann vom neuen Bleiberecht profitieren und darauf hoffen, eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
„Es wird für viele schwer werden, bis zum Stichtag im Mai die notwendigen Papiere vorzulegen und allen Anforderungen des Bleiberechts zu genügen“, sagte Rechtsanwältin Ulrike Bargon während einer Veranstaltung des Karbener Ausländerbeirates im Bürgerzentrum.
Bargon berichtete über das seit dem 17. November 2006 geltende Bleiberecht und warnte davor, die Chancen auf eine Aufenthaltsgenehmigung zu rosig einzuschätzen. „Wer den Antrag stellt, aber noch kein Beschäftigungsverhältnis als Existenzgrundlage nachweisen kann, für den wird die Zeit knapp“, mahnte sie. Die Bearbeitung der Anträge dauere sehr lange, und es bestehe die Gefahr, dass angebotene Stellen deswegen wieder verloren gingen. Vorläufige „Duldungen“ erteile das Ausländeramt nur bis zum 30. September, bis dahin müssen Antragsteller eine Arbeit finden.
Nach dem neuen Bleiberecht, können ausreisepflichtige ausländische Staatsangehörige, die länger als sechs (Familien) oder acht Jahre in Deutschland leben, einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen. Verlangt wird eine „wirtschaftliche und soziale Integration“, ausreichende mündliche Sprachkenntnisse, eine Wohnung und ein legales Arbeitsverhältnis, das die Existenz des Antragstellers und seiner Familie sichert.
Ausdrücklich ist im Bleiberecht festgeschrieben, dass der Lebensunterhalt der Antragsteller ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert sein muss. Eine Ausnahme gilt nur für Auszubildende, Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, wenn sie nur vorübergehend auf Sozialleistungen angewiesen sind. Wer unter falschen Papieren nach Deutschland eingereist ist, hat keine Chance auf Aufenthaltsgenehmigung.
Die Hürde Arbeit und existenzsichernder Lohn ist für Flüchtlinge besonders schwer zu nehmen. Bargon wies darauf hin, dass dieser Personenkreis nach dem alten Gesetz nicht arbeiten durfte, oft schlecht qualifiziert sei und sich bisher mit illegalen und schlecht bezahlten Jobs über Wasser gehalten habe. Wenn das Ausländeramt das Einkommen prüfe und feststelle, dass es unter dem Sozialhilfesatz liegt, sei das ein Grund, den Antrag abzulehnen. „Die Ausländerämter haben viel Ermessensspielraum und legen die Bestimmungen zum Teil sehr restriktiv aus“, ist die Erfahrung vonBargon. (ado)