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Bis 500 Euro Strafgeld

Bad Vilbel. Wer seinen Hund beim Spaziergang unter Aufsicht nicht anleint, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen. Ein Betrag in dieser Höhe wird auch fällig, wenn ein Hund außerhalb des Besitztums ohne Halsband mit Steuermarke und Daten zum Hundehalter angetroffen wird.

Richtig teuer wird’s, wenn ein Hund unbeaufsichtigt frei läuft. 500 Euro sieht die Hessische Gefahrenabwehrverordnung dafür vor. Die städtische Verordnung belegt außerdem Hundehalter mit einem Bußgeld von 50 Euro, wenn sie die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners auf Wegen oder Grünflächen liegen lassen. Tüten sind im Bad Vilbeler Rathaus erhältlich. (bep)