Karben. Mit dem Start des lang herbei gesehnten Planfeststellungsverfahrens vor rund einem Monat ist die Nordumgehung für Groß-Karben einen bedeutenden Schritt vorangekommen – die Bürgerinitiative „Nordumgehung jetzt!“ sieht allerdings noch längst nicht alle Hindernisse auf dem Weg zur Verwirklichung ihrer Straßenträume aus dem Weg geräumt. Mit dieser Botschaft begrüßte der Sprecher der Bürgerinitiative (BI), Harald Ruhl, die gut 60 Gäste im überfüllten Saal der Gaststätte „Gehspitze“ am Dienstagabend zu einer neuerlichen Info-Veranstaltung zum Stand der Umgehung.
Ruhls Kollege Peter Mayer warnte: „Noch immer gibt es drei mögliche Gegner, die die Nordumgehung bekämpfen.“ Das sei zum einen die Bürgerinitiative, die sich gegen den Neubau einer Umgehungsstraße wendet. „Die Anschuldigungen darin sind zum Teil wirklich unter der Gürtellinie,“ schimpft Mayer. Da würden die Befürworter der Nordumgehung als Spekulanten tituliert und „einfach Falschbehauptungen zum Lkw-Verbot in die Zeitungen gebracht, ohne dies in irgend einer Weise zu begründen“. Man habe ja Verständnis dafür, dass sich die Anrainer der Nordumgehung wegen des Straßenneubaus in der Nähe ihrer Grundstückes Sorgen machten, aber sie erhielten doch schließlich genug Schutz vor deren Auswirkungen. Die Bewohner in der Bahnhofstraße müssten ohne solche Hilfe auskommen.
Auch der Umweltverband BUND und die Karbener Grünen seien weitere erklärte Gegner des Straßenneubaus, erinnert Mayer. Deshalb sollten die Befürworter nicht ganz so siegessicher sein und an weiteren Aktionen der BI teilnehmen, baten Mayer und Ruhl. Die BI hatte den Gästen neuerlich den Verfahrensablauf erläutert: Danach läuft zurzeit das förmliche Anhörungsverfahren für die von der Maßnahme Betroffenen.
Anschließend werde das gesamte Planwerk nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung einen Monat lang in Karben noch einmal offengelegt. Genau das sei der Zeitpunkt – Ruhl schätzt im Januar oder Februar 2008 –, zu dem die Befürworter der Umgehungsstraße aktiv werden und viele positive Stellungnahmen schreiben müssten. „Denn diese Gelegenheit werden auch die Gegner des geplanten Bauwerkes nutzen und ihre Einwände vortragen“, klärt Ruhl auf.
Stellungnahmen sollten möglichst persönlich gehalten sein, und angefügte Privatfotos von der gegenwärtigen Verkehrssituation könnten die Forderung nach dem Bau der Straße noch untermauern. Das Anhörungsverfahren endet mit dem Erörterungstermin, bei dem alle zur Planung eingehenden Anregungen und Bedenken diskutiert und einer möglichst einvernehmlichen Lösung zugeführt werden.
Wenn alle Einwände ausgeräumt oder vom Regierungspräsidium beschieden worden seien, komme es zum Feststellungsbeschluss, womit Baurecht geschaffen wird. Auch der muss noch einmal offengelegt werden und gegen ihn könne geklagt werden. Das habe der BUND bereits angekündigt, weil er behauptet, dass in der Planungsphase die Feinstaub-Untersuchung fehlerhaft durchgeführt worden sei, berichtet Ruhl. Werde geklagt, müsse das Procedere neu beginnen – was das Projekt um fünf Jahre zurückwerfe. (jwn)