Karben. Besser geschützt werden sollten Fußgänger und Radfahrer, wenn sie wie in der Bahnhofstraße im Stadtzentrum an Kreisverkehren die Straßen überqueren. Einmütig hat das Stadtparlament am vergangenen Freitag einen Antrag des linken Stadtverordneten Uwe Maag beschlossen – in dessen Abwesenheit. Darin wird die Regierung von Bürgermeister Guido Rahn (CDU) aufgefordert, von der zuständigen Landesstraßenbehörde „Hessen Mobil“ Zebrastreifen anstelle der bisher unmarkierten Überwege zu fordern.
„Das haben wir schon einmal probiert“, erinnerte Rahn. Doch die Behörde habe auf die notwendigen Richtlinien verwiesen und eine Mindestzahl von 50 Fußgängern pro Stunde gefordert, um einen Zebrastreifen anzulegen – und diese Zahl sei seinerzeit nicht erreicht worden. Da die Stadt wachse und der Verkehr zunehme, fand er einen erneuten Vorstoß gut. „Wir fragen zur Not alle zwei Jahre nach, bis es umgesetzt ist“, kündigte Rahn an. Es sei wichtig, „mindestens das Sicherheitsgefühl zu erhöhen mit Zebrastreifen“. Denn viele wüssten nicht, wer Vorrang hat.
In der Tat ist die Regelung wenig bekannt. Grundsätzlich gilt laut Rechtsprechung: Wer als Autofahrer abbiegt, muss einem die Fahrbahn querenden Fußgänger Vorrang gewähren – und zwar auch dann, wenn es keinen Zebrastreifen gibt. Sprich: Wenn ein Auto in den Kreisverkehr einfährt, hat der Wagen Vorfahrt, wenn ein Fußgänger vor dem Kreisel über die Fahrbahn will. Verlässt ein Auto dagegen den Kreisverkehr, muss der Wagen den querenden Fußgänger vorlassen.
Zwei Ergänzungen erhielt der Linken-Antrag noch. So forderte CDU-Stadtverordneter Albrecht Gauterin ebenfalls Zebrastreifen für den Kreisverkehr am Karbener Weg in Klein-Karben.
Und SPD-Fraktionschef Thomas Görlich bat außerdem, die Ausleuchtung des City-Kreisels überprüfen zu lassen. Dort sei es sehr dunkel. Womöglich fehle seit dem jüngsten Umbau eine Straßenlampe aufseiten des Anschlusses in die Robert-Bosch-Straße. (den)