Das neue Gesetz zur Förderung der mittelständischen Wirtschaft und zur Vergabe öffentlicher Aufträge wurde mit den Stimmen von CDU und FDP im Landtag verabschiedet. Über seine wesentlichen Inhalte berichtete MdL Dr. Walter Arnold auf Einladung der CDU Wetterau.
Bad Vilbel. Landtagsabgeordneter Tobias Utter (CDU) betonte in seiner Begrüßungsrede im großen Kurhauscafé: „Das hessische Mittelstandsgesetz war ein großes Anliegen für die CDU-Fraktion.“ Es werde im Wahlkampf oft gesagt, es gäbe kaum Unterschiede zwischen den Parteien, aber das Mittelstandsgesetz sei ein deutliches Gegenbeispiel, so Utter. Daher wurde im Landtag darüber auch „heftig diskutiert“.
Dr. Walter Arnold informierte als Referent, dass auch SPD, Grüne und Linke eigene Entwürfe zum Vergaberecht eingebracht hätten. „Diese unterschieden sich aber gravierend von unserem.“ Intensiv sei darüber debattiert worden, unter welchen Bedingungen ein Unternehmen den Zuschlag bezüglich einer Ausschreibung der öffentlichen Hand erhalten solle. Die Koalition von CDU und FDP habe sich mit ihrer Auffassung durchgesetzt, dass für die Annahme eines Angebots die Wirtschaftlichkeit ausschlaggebendes Kriterium sei, nicht jedoch der niedrigste Preis. „Entscheidend sind außerdem Qualität, Leistungsstärke und Zuverlässigkeit eines Unternehmens“, betonte Arnold. Im Gesetzestext sei verankert, dass Kriterien wie Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten und Rentabilität ebenfalls Eingang in die Bewertung eines Angebotes finden müssten. Laut dem Wetterauer CDU-Bundestagskandidat Oswin Veith resultiere die Aufnahme solcher mitentscheidender Modalitäten aus jahrzehntelanger Erfahrung. „Mit dem Inkrafttreten dieses hochinnovativen Gesetzes ist uns ein Durchbruch gelungen“, unterstrich Veith.
Arnold, der von 2004 bis 2009 Staatsekretär im Hessischen Finanzministerium war, zeigte weitere Unterschiede zur Opposition im Landtag auf. „CDU und FDP haben keine Mindestlohnverpflichtung und keine vergabefremden Kriterien in das Gesetz aufgenommen.“ SPD, Grüne und Linke hätten dagegen beabsichtigt, einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro festzuschreiben. Ein im Landesgesetz beziffertes Mindestentgelt sei jedoch nicht mit europäischem Recht vereinbar, erklärte Arnold. Deswegen hätten CDU und FDP die Forderung nach Tariftreue verankert. „Das heißt, dass jede Branche die für ihren Bereich geltenden Tarife einhalten muss.“
Ausdrücklich nicht aufgenommen wurden die von der Opposition vorgesehenen so genannten ILO-Kernarbeitsnormen. Als Beispiele nannte Arnold unter anderem Kinderarbeit, Gleichheit des Entgelts für männliche und weibliche Arbeitskräfte oder Frauenförderpläne. „Ich bin für jeden einzelnen dieser Punkte, aber sie gehören nicht ins Vergaberecht, sondern in die Sozialgesetzgebung“, sagte er. „In Bundesländern, in denen diese Forderung erhoben würden, gäben Mittelständler gar keine Angebote mehr ab, weil sie es sich nicht leisten können.“
Arnold unterstrich zudem, dass der Grundsatz „Privat vor Staat“ ein wesentlicher Bestandteil des neuen Gesetzes sei. „Aufgenommen wurde auch, dass in zweijährigen Turnus ein hessischer Innovationstag stattfinden und den Austausch zwischen Unternehmen und Universitäten ermöglichen soll.“ Im Wechsel mit dem Innovationstag werde ein hessischer Außenwirtschafttag anberaumt mit dem Ziel, neue Absatzmärkte zu erschließen. „Das neue Gesetz soll mittelständische Unternehmen stärken und ermuntern, Angebote abzugeben, es soll aber auch für Transparenz bei der Auftragsvergabe sorgen und den Gleichbehandlungsgrundsatz stärken“, betonte Arnold im Beisein von Raif Toma, Vorsitzender der Wetterauer CDU-Mittelstandsvereinigung. Um die gesetzten Ziele zu erreichen seien auch erhöhte Freigrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergabe festgelegt worden. Erstere bezifferte er auf eine Million Euro pro Fachlos, letztere auf 100000 Euro. „Das ist konkrete Wirtschaftsförderung und gereicht den heimischen mittelständischen Unternehmen zum Vorteil“, so der Referent.