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Bescheinigung

Karben. Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wurde zum 1. November die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Darauf macht die Stadt Karben aufmerksam. Wohnungsgeber sind verpflichtet, dem Mieter eine schriftliche Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt auszustellen. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern. (zlp)


Muster der Wohnungsgeberbestätigung sind im Stadtpunkt Karben erhältlich sowie unter www.karben.de im Internet