„Falsche Tatsachenbehauptungen und ehrabschneidende Behauptungen können wir so nicht stehen lassen“, heißt es in einer Presseerklärung, in der die Stadt darüber informiert, dass sie mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel gegen das Gießener Urteil (der BVA berichtete) in Berufung geht.
Bad Vilbel. Im Verwaltungsstreitverfahren zu den Äußerungen der politischen Opposition von SPD und Grünen über den Bau der Bibliotheksbrücke, in denen Magistratsvertreter als Straftäter dargestellt wurden, hatte das Verwaltungsgericht Gießen (VG) in seinem Urteil die Berufung ausdrücklich zugelassen.
Nach Prüfung und in Absprache mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) wird die Stadt Bad Vilbel davon Gebrauch machen und vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in Berufung gehen. So hat es der Magistrat der Quellenstadt in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.
„Wir haben uns ausführlich vom HSGB, als dem mit 404 Kommunen mitgliederstärksten kommunalen Spitzenverband in Hessen, bei der Rechtsberatung eine Einschätzung geben lassen. Wir kommen gemeinsam zu dem Entschluss, dass wir das Urteil und seine Begründung vom VG Gießen für nicht richtig halten, weil die Faktenlage und Beantragung zum Akteneinsichtsausschuss eine andere war, als sie das Gericht beurteilt und außerdem die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Magistratsmitglieder vom VG Gießen nicht richtig beachtet wurden. Deshalb gehen wir in Berufung. Der HSGB wird dabei, für den Magistrat und den Bürgermeister, die Prozessvertretung vor dem VGH übernehmen“, erläutert Erster Stadtrat und Rechtsdezernent. Jörg Frank (CDU).
Die Stellungnahmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD zum Akteneinsichtsausschuss in den Kaufvertrag zur Neuen Mitte „enthalten ehrabschneiderische Behauptungen, die so nicht zutreffend sind und in ihrer Form geeignet sind, handelnde Personen der Stadt in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen“, betont Frank und fügt hinzu: In Zeiten des Internets werden solche Persönlichkeitsrechte verletzenden Äußerungen an eine unbestimmte Vielzahl von Menschen verbreitet und bleiben unlöschbar im weltweiten Netz. Dagegen müssen Magistrat und Bürgermeister ein Gegengewicht setzen und sich wehren.
Während Wertungen oder Einschätzungen im politischen Bereich als Teil der politischen Auseinandersetzung anzusehen sind, würden jedoch bei falschen Tatsachenbehauptungen, die ganz bewusst ein schlechtes Licht auf handelnde Personen werfen sollen, die Grenzen des Tolerierbaren überschritten, stellt Frank klar.
Die Begründung des Gerichtsurteils selbst sei „bemerkenswert“, vor allem vor dem Hintergrund, dass „damit anerkannterweise falsche Tatsachenbehauptungen indirekt bekräftigt werden, so wie sie zum Bau der Neuen Mitte und der Bibliotheksbrücke von Seiten der Opposition getätigt wurden. Wenn sich eine Stadtverwaltung in einer politischen Auseinandersetzung nun nicht mehr gegen offenkundig falsche Behauptungen juristisch zur Wehr setzen kann, ist dies ein schlechtes Zeichen für die Bürger. Aus diesem Grund gehe die Stadt mit in Berufung“, so Frank. (sam)