Bad Vilbel. Nach Angaben des Gutachters Thomas Eichhorn handelt es sich bei einem Teil des Bauschuttberges auf dem Gelände der ehemaligen Firma C+U um Gipsplatten, die illegal dem restlichen Bauschutt beigemengt wurden. Deswegen seien bei dem Schutt die zulässigen Sulfat-Grenzwerte um mehr als das Dreifache überschritten. Vergeblich habe die Stadt versucht, eine Verringerung der Werte durch Vermischung mit unbelastetem Material zu erreichen, sagte Stadtbaurat Dieter Peters bei einem Pressetermin. Der Abtransport sollte am vergangenen Dienstag beginnen, versicherte Peters.
Der belastete Schutt soll zu einer Tongrube bei Koblenz endgelagert werden. Dafür werden zehn bis zwanzig Sattelzüge eingesetzt, die zirka tausend Fahrten machen müssen, um den Schutt zu verfrachten. Die Laster sollen über die Homburger und Rodheimer Straße über das Gelände von K. L. Schmidt anfahren und den Schutt über eine Baustraße in Richtung Quellenpark / B 3 abtransportieren, damit kein unnötiger Verkehr entstehe, so Peters. Weitere 6000 Tonnen von grobkörnigem Schutt und 7000 Tonnen mit mittelgroßer Körnung seien schon zum großen Teil verwertet worden auf Baustellen im Vilbeler Pfad, der Berger Straße und dem Heilsberger Kreisel, so Bremer. Auch der Rest von 4000 Tonnen unbelastetem feinkörnigem Material, der noch auf dem Gelände lagert, soll etwa für Lärmschutzmaßnahmen verwendet werden, teilt Bremer mit.
„Bedauerlicherweise kostet uns das sehr viel Geld“, ergänzt Peters. Für den Komplex C+U seien 710 000 Euro in die Haushalte eingestellt worden, wobei das eigentliche Auftragsvolumen für die Entsorgung durch die Hessische Industriemüll GmbH (HIM) bei 680 000 Euro liege. Die HIM habe den Zuschlag als günstigster von sechs Anbietern erhalten.
Weiterhin keine Angaben konnte Peters über mögliche illegale Ablagerungen auf dem Schuttberg machen: „Das wissen wir nicht.“ Seitdem die Stadt das Gelände eingezäunt habe, sei dort nichts mehr hinzugekommen. Als Konsequenz aus solchen Fällen sei bereits vor drei bis vier Jahren das Genehmigungsverfahren geändert worden, so Gutachter Eichhorn.
Wer künftig ein Gelände für Schutthalden pachte, müsse eine Sicherheitsleistung in Höhe der maximal möglichen Entsorgungskosten hinterlegen. (dd)