Karben. Änderungen zum Bebauungsplan für den gewachsenen Ortskern von Klein-Karben standen auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Infrastruktur. Heiko Heinzel, Fachdienstleiter Bauen, stellte die Änderungen vor.
Das Gebiet, das im Klein-Karbener Ortskern neu beplant werden soll, umfasst eine Gesamtgröße von fast 7,9 Hektar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans grenzt im Norden an den Kreuzungsbereich Rendeler Straße, Rathausstraße, Uhlandstraße und Homburger Straße an. Im Süden erstreckt er sich von der Kirchgasse über die Straße An der Treppe bis zur Dortelweiler Straße. Im Westen wird das Plangebiet durch eine öffentliche Parkanlage, private Gartenflächen sowie bestehende Wohnbebauung begrenzt, im Osten ebenfalls durch private Gartenflächen sowie Wohnbebauung.
Denkmalschutz
Die Ortskernlage ist geprägt durch das nach Nordosten ansteigende Gelände. Charakteristisch sind hier viele ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Liegenschaften. Sie bestehen aus Hofreiten mit Haupthaus, Nebengebäuden und einem Innenhof sowie Gebäuden mit historischer Bausubstanz. Im Gebiet stehen neun Gebäude unter Denkmalschutz, und es befindet sich dort ein Teil der denkmalgeschützten Gesamtanlage »Klein-Karben«, die sich von der Rathausstraße ab Einmündung Marienstraße in Richtung Süden bis in die Kirchgasse erstreckt.
Das Plangebiet ist überwiegend durch Wohnnutzung (Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie vereinzelt Doppel- und Reihenhäuser) geprägt, die durch gewerbliche Nutzungen ergänzt wird.
Im Süden des Ortskerns liegt die St.-Michaelis-Kirche mit Pfarrzentrum und Außengelände. Es handelt sich um einen größtenteils gotischen Sakralbau in erhöhter Position, der durch eine Mauer umgrenzt ist. Fachdienstleiter Heinzel informierte, dass rund um das Gebiet der Kirche auf Anregung der Denkmalschutzbehörde Hinweise zu Bodendenkmälern in den Plan aufgenommen werden sollen.
In einem Teil des Plangebietes ergänzt werden sollen fehlende Firstrichtungen. Der Siedlungsbereich weist eine bauliche Heterogenität mit unterschiedlichen Baustilen auf, die sich auch in den Dachformen zeigt. Neben dem dominierenden Satteldach mit verschiedenen Neigungswinkeln gibt es Walm- und Flachdächer. Prägend im alten Ortskern sind Baugrundstücke mit ein bis drei Wohneinheiten. Es gibt aber auch Baugrundstücke auf kleineren Grundstücken mit einer sehr hohen Zahl an Wohneinheiten.
Maximal drei Geschosse
In der Hanglage im südwestlichen Bereich in Richtung Günter-Reutzel-Sportfeld sollen die Gebäude nicht mehr als drei Geschosse haben und nicht höher als zehn Meter sein. Daraus ergibt sich, dass das dritte Geschoss je nach Lage nicht voll nutzbar ist. Eine weitere geplante Änderung des Bebauungsplans betrifft die Zahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude beziehungsweise Baugrundstück. Die Wohngebäude haben meist zwei Vollgeschosse, es gibt aber auch eingeschossige Häuser.
Die Bandbreite der Wohneinheiten ist sehr unterschiedlich, sie reicht bis zu sieben Wohneinheiten. Ein Mehrfamilienhaus besitzt sogar zwölf Wohneinheiten. Die höchstzulässige Zahl der Wohneinheiten ist in Abhängigkeit zur Grundstücksgröße festgesetzt. Bisher galt für Grundstücke von bis zu 150 Quadratmetern eine Wohneinheit, bis 300 zwei, bis 450 drei, bis 600 vier, bis 750 fünf, bis 1000 sechs, bis 1200 acht und bis 1350 neun Wohneinheiten. Neu hinzukommen soll nun die Staffelung für Grundstücke von 1351 bis 1500 Quadratmeter mit zehn Wohneinheiten.
Allen vorgetragenen Änderungen für die Bauleitplanung im Ortskern Klein-Karben sowie der Offenlegung des Bebauungsplans stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig zu. Ebenso dann später auch die Stadtverordneten bei ihrer Sitzung am Donnerstag.