Bad Vilbel. Bereits im Januar 2011 hatte der Magistrat die Auftragsvergabe für den Bau der neuen Fußgängerunterführung am Bahnhof Bad Vilbel beschlossen. Die Sächsische Bau GmbH, mit dem Bau der Fußgängerunterführung beauftragt, muss zur Realisierung dieses Vorhabens und gemäß den Vorgaben der Deutschen Bahn AG in den nächsten Wochen verschiedene Tätigkeiten wie das Einbringen von Spundwänden, den Einbau von Hilfsbrücken usw. durchführen. Diese Arbeiten sind nur in so genannten Sperrpausen an Wochenenden auszuführen.
Die Arbeiten werden im Gleisbereich mit minimalen Zeitfenstern der Deutschen Bahn AG durchgeführt. Das Einbringen von Spundwänden und der Einbau von Hilfsbrücken findet gemäß den Vorgaben der Deutschen Bahn an folgenden Wochenenden statt:
12. März ab 19 Uhr
bis 14. März 2011, 4.30 Uhr,
19. März ab 19 Uhr,
bis 21. März 2011, 4.30 Uhr
25. März ab 19 Uhr,
bis 28. März , 4.30 Uhr
1. April ab 19 Uhr
bis 4. April 2011, 4.30 Uhr,
9. April ab 14 Uhr
bis 11. April 2011, 4.30 Uhr,
16. April ab 13 Uhr
bis 18. April 2011, 4.30 Uhr,
23. April ab 13 Uhr
bis 25. April 2011, 4.30 Uhr
30. April ab 13 Uhr
bis 2. Mai 2011, 4.30 Uhr.
Des Weiteren kann es vorkommen, dass verschiedene Arbeiten wochentags in der Nacht in der Zeit von 22 Uhr bis 4.30 Uhr ausgeführt werden müssen, da der Zugverkehr immer aufrecht zu erhalten ist.
„Durch die genannten Arbeiten kann es zu Lärm kommen, der die nächtliche Ruhe sowie die Sonntagsruhe stören kann,“ erläutert Erik Schächer, Fachbereichsleiter des Fachbereichs Technische Dienste / Bauwesen der Stadt Bad Vilbel, die Maßnahmen. „Wir bauen aber auch für Sie. Für die auftretenden Lärmemissionen bitten wir Sie um Verständnis.“
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht für durch Bauarbeiten an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes verursachten Lärm gilt. „Hier kommt dem Schienenverkehr eine vom Gesetzgeber wegen seiner hohen gesellschaftlichen Bedeutung eine bewusst zugeschriebene Sonderstellung zu. Es wird mit Baulärm im Bahnhofsumfeld gerechnet, wobei zu beachten ist, dass die meisten Arbeiten in der bisher noch unbebauten und damit auch nicht bewohnten Seite des Quellenparks stattfinden werden, um eventuelle Beeinträchtigungen zu minimieren,“ führt der Baufachbereichsleiter weiter aus.
Die neue Fußgängerunterführung wird circa 37 Meter südlich der alten Unterführung gebaut. Mit 58 Meter Länge, 6 Meter lichter Weite und 3 Meter lichter Höhe wird die neue Fußgängerunterführung um die Hälfte breiter und auch deutlich höher als die bestehende Verbindung zu den Gleisen. Gebaut wird die Unterführung als Stahlbetonrahmen mit Ortbeton in offener Bauweise.
Dem Bahnhof Bad Vilbel kommt durch diese Baumaßnahme eine deutliche Aufwertung zugute. Für mobilitätseingeschränkte Personen und Fahrgäste mit Fahrrädern oder Kinderwagen wird die Querung und der Zugang zu den Bahnsteigen deutlich verbessert. Außerdem wird mit dieser Unterführung der wichtige, fußläufige Zugang und die Anbindung des Quellenparks an den Bahnhof und den Bahnhofsplatz gesichert. Auch bedeutet der Bau der Unterführung einen ersten Schritt, der mit der Einrichtung einer neuen Park- und Ride-Anlage auf der Westseite sowie mit einer Neuordnung des Busverkehrs auf der Ostseite weiter fortgeführt werden soll.
Die Baumaßnahme “Fußgängerunterführung am Bahnhof Bad Vilbel“ wird vom Land Hessen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 4.672.500 Euro und nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) mit 337.700 Euro gefördert, informiert Schächer abschließend. (zlp)