Die Fraktion der Schönecker Grünen stellt im Parlament den Antrag, die Gemeinde möge sich eine Baumschutzsatzung geben. Doch Verwaltung und Gemeindevorstand sind da anderer Meinung.
Schöneck. Bäume wegen ihrer Schönheit, Seltenheit oder natürlichen Eigenart, ihrer Bedeutung für das Ortsbild, ihrer Schutzfunktion für das Kleinklima und die Luftreinhaltung sowie als Lebensraum für Tiere zu schützen und zu erhalten – das ist das Ziel eines Antrags der Grünen, in dem sie eine Baumschutzsatzung fordern. „Deshalb wird der Gemeindevorstand beauftragt, einen Entwurf für eine Baumschutzsatzung vorzulegen, die den Schutz des Baumbestandes innerhalb der bebauten Ortsteile und der Bebauungspläne regelt“, formulieren die Politiker.
Und eine Begründung liefern sie gleich mit: „Immer wieder werden Anwohner aufgescheucht, wenn in vermeintlichen Hau-Ruck-Aktionen Bäume, die Jahrzehnte das Landschafts- und Straßenbild geprägt haben, gefällt werden.“ Nur eine Baumschutzsatzung könne diesem Eindruck von Willkür entgegenwirken, stelle sie doch klare Regeln auf. „Natürlich bewegt sich eine Baumschutzsatzung im Spannungsfeld zwischen den Schutzzielen einerseits und dem bürokratischen Aufwand andererseits“, ist sich die Fraktion bewusst.
Deshalb solle sich der Entwurf für Schöneck an vorliegenden Mustersatzungen orientieren. Dort seien bereits Parameter wie Stammumfänge oder Ausnahmeregelungen definiert, die von der Schönecker Kommunalpolitik so gesetzt werden könnten. Damit wollen die Grünen unnötige Auseinandersetzungen im Vorfeld nahezu ausschließen.
Die Verwaltung hat sich nun Gedanken gemacht, wie eine Satzung aussehen könnte und welche Konsequenzen eine Baumschutzverordnung mit sich bringen würde: Dafür haben sich die Mitarbeiter des Umweltbüros in umliegenden Kommunen und bei der Unteren Naturschutzbehörde umgehört, welche Erfahrungen mit Baumschutzsatzungen dort gemacht worden sind. Die Recherchen hätten ergeben, dass es im Main-Kinzig-Kreis lediglich in Maintal und Niederdorfelden gültige Baumschutzsatzungen gebe. Die vom Umweltbüro erarbeitete Satzung orientiere sich deshalb an der von Maintal. Dort seien drei Mitarbeiter geschult worden, um sich das notwendige Fachwissen anzueignen, eine Baumschutzsatzung auch anwenden zu können. Dieses Personal stünde in Schöneck jedoch nicht zur Verfügung, zudem müsse eine enge Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt gewährleistet sein, was ebenfalls Probleme aufwerfe. Bedenken äußern die Mitarbeiter auch wegen möglicher finanzieller Konsequenzen. Die könnten dann entstehen, wenn die Gemeinde eine von einem Bürger beantragte Baumfällung nicht genehmige und dieser Baum zu einem späteren Zeitpunkt umstürzt und Schaden verursacht. Dann könnte die Gemeinde für dadurch entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Angeführt wird der Fall des Mühlwalds am Ortsausgang von Kilianstädten in Richtung Oberdorfelden: Dort waren im Frühjahr 2016 von einem Gutachter als „gesund und unbedenklich“ eingestufte Bäume auf die L 3008 gestürzt, hatten dabei zwar keinen Personen-, aber Sachschaden verursacht, der durch die Versicherung der Gemeinde reguliert worden sei.
Letztlich kommen die Mitarbeiter der Schönecker Verwaltung deshalb zu der Empfehlung, in der Gemeinde keine Baumschutzsatzung einzuführen. In seiner jüngsten Sitzung folgt auch der Gemeindevorstand dieser Empfehlung und stimmt der Einführung einer Baumschutzsatzung nicht zu.