Bad Vilbel. Alexander Vogt beobachtet schon länger, dass in der Bad Vilbeler Bergstraße Autofahrer unerlaubt den Gehweg befahren. Seitdem die Frankfurter Straße saniert wird und die Bergstraße eine von vielen Umleitungen darstellt, habe sich die Situation verschärft. Vogt ist enttäuscht über die Rückmeldung der Stadt auf seine Beschwerde.
Man muss sich nicht allzu lange in der Bergstraße aufhalten, um den Eindruck zu bekommen, dass dort mehr Verkehr durchfährt als üblich. Auto um Auto, Lieferwagen um Lieferwagen schlängeln sich durch die Straße. Dies ist auch nötig, da etwa alle zehn Meter Parkplätze auf der Straße eingezeichnet sind. Diese sind voll besetzt. Das heißt also für die Fahrerinnen und Fahrer, die die Bergstraße durchqueren: Auf den Gegenverkehr warten und ihn zunächst durchlassen. »Daran halten sich jedoch nicht alle Verkehrsteilnehmer«, sagt Alexander Vogt, Anwohner in der Bergstraße. »Viele benutzen den ebenerdigen Fußgängerweg zur Fahrbahn als Verbreiterung der Straße oder fahren zu schnell.«
Dabei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung zur Straßenbenutzung besagt, dass »Fahrzeuge die Fahrbahnen benutzen müssen, von zwei Fahrbahnen die rechte.« Ferner begehen Fahrzeugführer damit eine Ordnungswidrigkeit, die »Sanktionen von bis zu 100 Euro nach sich ziehen kann«, wie dem Bußgeldkatalog zu entnehmen ist.
Durch das Projekt der »Attraktivierung der Frankfurter Straße« seit nunmehr drei Jahren hat sich die Situation in der Bergstraße verschärft. Damit der Verkehr trotz der Bauarbeiten fließt, hat die Straßenverkehrsbehörde verschiedene Umleitungen im ganzen Stadtgebiet eingerichtet. Auch die Bergstraße stellt eine solche Umleitung dar. »Ich kann jeden Tag aus dem Fenster im Home-office beobachten, wie mehrere Fahrer den Gehweg befahren«, sagt Vogt. Lange Zeit hat er die Situation vor der eigenen Haustür geduldet. Selbst nachdem er im Sommer 2022 selbst zu Schaden gekommen ist. »Beim Kehren der Straße hat mich eine Fahrerin mit ihrem Außenspiegel am Arm erwischt«, sagt der gebürtige Bad Vilbeler.
Anfang August wandte er sich mit seiner Situation an die Stadt und wünschte die Installation von Pollern auf Höhe seines Hauses. Vogt erhielt eine Antwort, die ihn nicht zufriedenstellt. »Der Leiter der Straßenverkehrsbehörde hat sich im Vorbeifahren die Situation angeschaut und sieht keine Notwendigkeit für Poller«, zitiert er die Antwort von seinem Tablet. Der 60-Jährige wirkt sichtlich enttäuscht über diesen Austausch. Er habe auch angeboten, sich an den Kosten für die Aufstellung der Poller zu beteiligen, sagt er. »Es fühlt sich an, als würde die Stadt Bad Vilbel mich und mein Anliegen ignorieren.« Er sagt, er könne das Argument der Stadtverkehrsbehörde nicht verstehen, dass Poller an der ganzen Straße aufgestellt werden müssen, wenn diese vor seinem Haus platziert werden. »Entlang der Bergstraße haben wir bereits Pfosten, die nicht gegenüber von Parkmarkierungen stehen«, sagt Vogt.
Auf Anfrage dieser Zeitung hat sich auch die Stadt Bad Vilbel in Person von Timo Jehner, Leiter der Straßenverkehrsbehörde, zur Situation in der Bergstraße geäußert. »Für uns stellt die Bergstraße eine ›normale‹ Straße dar und ist nicht besonders auffällig«, schreibt Jehner. Dies begründet der Leiter der Straßenverkehrsbehörde folgendermaßen: »Wir erhalten täglich Hinweise zu diversen Verkehrslagen. Besonders auffällig ist die Bergstraße dabei nicht.«
Die letzte Geschwindigkeitsmessung in der Bergstraße sei im April durchgeführt worden. »Im vergangenen Jahr war unsere Geschwindigkeitsmessanzeige für fast zwei Monate installiert. In dieser Zeit lag die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 27,3 Kilometern pro Stunde«, erklärt Jehner. Über 40 Kilometer pro Stunde fuhren rund sechs Prozent. Der schnellste Fahrer wurde mit 66 Kilometern pro Stunde gemessen. »Wir werden auch weiterhin Kontrollen durchführen oder auch die Messtafel nochmals dort installieren«, verspricht Jehner.
Weitere Maßnahmen sind jedoch vorerst nicht geplant, auch wenn Alexander Vogt diese für dringend nötig hält.
Von Patryk Kubocz
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