Die S-Bahn-Strecke zwischen Frankfurt und Bad Vilbel darf ausgebaut werden. Das entschied der VGH am Donnerstag, 17. November. Alle 28 Klagen von Anwohnern wurden zurückgewiesen, eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zugelassen.
Bad Vilbel/Frankfurt. Die Erweiterung der S-Bahn-Strecke zwischen dem Westbahnhof Frankfurt am Main und Bad Vilbel von zwei auf vier Gleise hatte eine Gruppe von Gegnern und die Gerichte auf den Plan gerufen. „Der Senat ist nach eingehender Prüfung zum Schluss gekommen, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ist“, zitierte HR-Online den Vorsitzenden Richter. Das Ziel des 200 Millionen teuren Ausbaus – die Trennung von Güter- und S-Bahn-Zügen, um die Pünktlichkeit zu erhöhen – sei rechtmäßig, urteilte der Senat. Es gebe auch keine Abwägungsfehler beim Erschütterungs- oder Lärmschutz. Zudem seien ausreichende Maßnahmen gegen Baulärm getroffen worden.
Die Befürworter, zu denen fast alle Fraktionen im Römer zählen, versprechen sich davon vor allem einen zuverlässigeren Betrieb bei der S-Bahn. Ziel des Ausbaus ist die viergleisige Erweiterung der sogenannten Main-Weser-Bahn (S-6). Auf den beiden neuen Gleisen sollen künftig nur S-Bahnen fahren. Der Bau des 12,6 Kilometer langen ersten Streckenabschnitts sollte ursprünglich bereits 2010 beginnen und Ende 2013 schon fertiggestellt sein. Die Kläger konnten beide anvisierten Termine bislang erfolgreich verzögern. Nach Fertigstellung dieser Trasse soll in einem zweiten Ausbauabschnitt die Strecke bis Friedberg folgen.
Posch: Ein guter Tag
Enttäuscht zeigte sich auch die Berkersheimer Rechtsanwältin Hannelore Otto, die elf Kläger vertritt. Sie versteht vor allem nicht, warum das Gericht die Verkehrsprognose nicht beanstandet hat. Der Planung liegen die erwarteten Zug-Zahlen des Jahres 2015 zugrunde. Doch aus dem Verfahren für den folgenden Bauabschnitt zwischen Bad Vilbel und Friedberg gehe hervor, dass in den Jahren danach mit deutlich mehr Verkehr gerechnet wird. „Würde man das berücksichtigen, hätten wesentlich mehr Betroffene Anspruch auf Lärmschutz“, meinte Otto. Manche Grundstücke lägen nur ganz knapp unter dem Grenzwert. Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) sprach deshalb auch von einem „guten Tag für den öffentlichen Verkehr im Rhein-Main-Gebiet“. Die beiden zusätzlichen Gleise würden zehntausenden Berufspendlern deutlich kürzere Fahrzeiten und regelmäßigere Abfahrten verschaffen. Zudem würden dringend benötigte Kapazitäten für den Regional- und Fernverkehr frei. Zustimmend äußerte sich auch der Verkehrsclub. „Wir erwarten, dass die Züge nach dem Ausbau schneller und die Fahrpläne flexibler sein werden“, erklärte Landesgeschäftsführer Martin Mützel der FNP. Wann mit den Arbeiten begonnen wird, ist offen.
„Dieses Urteil hat meinen Glauben an eine unabhängige Rechtsprechung erschüttert“, sagt die BAhNANE-Vorsitzende Andrea Volkwein. Sie und ihre Mitstreiter wollen immer noch nicht aufgeben. „Ich kann es nicht nachvollziehen, was in diesen zwei Tagen im VGH inszeniert wurde. Aber: Wir lassen uns vom VGH nicht einschüchtern und holen uns unser Recht in Leipzig.“ Auch Klaus Funk, Sprecher der Bürgerinitiative 2statt4, der den ersten Prozesstag beobachtet hatte, will das Urteil nicht hinnehmen: „Wir werden die noch möglichen juristischen Schritte eingehend mit dem Ziel prüfen, auf einer anderen juristischen Ebene gegen das Urteil anzugehen.“ (zlp/sam)