Die Umgehungsstraße um Kilianstädten ist längst dem Verkehr übergeben. Der nach dem Bau der Straße notwen- digen Grundstücksneuzuordnung fehlt jetzt nur noch der Schlussstrich im Flurbereinigungsverfahren.
Schöneck. Dazu hatte das Amt für Bodenmanagement Büdingen vor kurzem die von der Neuordnung der Grundstücke entlang der Trasse der Umgehungsstraße betroffenen Bürger in den Bürgertreff nach Kilianstädten eingeladen. Von den rund 490 Grundstückseigentümern, deren Eigentum auf der insgesamt 384 Hektar großen Fläche von den Baumaßnahmen betroffen war, waren etwa 75 erschienen.
Die Veranstaltung war notwendig und gesetzlich vorgeschrieben, weil danach noch einmal eine 14-tägige Einspruchsfrist gegen die Aufteilung der Grundstücke läuft, an deren Ende die Eintragung der Neuaufteilung ins Grundbuch erfolgt. „Die Veranstaltung ist also Voraussetzung, damit die Neuverteilung nun auch Rechtskraft erhält“, erläuterte der Leiter der Bodenmanagementbehörde, André Riesner, den Sinn des Zusammentreffens.
Plan ausgelegt
Drei Tage lang hatte zuvor der Flurbereinigungsplan ausgelegen, und die Grundstückseigentümer hatten noch einmal Gelegenheiten, sich über eventuelle Unklarheiten informieren zu lassen. Allerdings ist davon nur wenig Gebrauch gemacht worden, weil das Flurbereinigungsverfahren bereits seit mehr als zehn Jahren läuft und in dieser Zeit die Betroffenen in zahlreichen Einzelgesprächen über das Verfahren aufgeklärt wurden. Zentrale Aufgabe der Flurneuordnung im Zusammenhang mit dem Bau einer Straße ist es, die Eingriffe so sozialverträglich wie möglich zu gestalten, damit der Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden kann.
Gleichzeitig sollen so genannte Durchschneidungsschäden, wo also Grundstücke durch die Straße zerschnitten werden, ausgeglichen werden, in dem den Betroffenen entweder ein neues Grundstück an anderer Stelle oder ein finanzieller Ausgleich angeboten wird.
So wurde in Zusammenarbeit mit dem Vorstand aus 602 Grundstücken, die von dem Straßenbau betroffen waren, 482 neue Areale gebildet. Der Wert der Grundstücke wurde auf 70 Cent bis 2,55 Euro festgelegt.
Knapp eine Stunde hat die Verkündung des neuen Flurbereinigungsplans gedauert. Wenn keine Klagen eingehen, dann hat er nach Ablauf der Einspruchsfrist und Eintragung in das Grundbuch Rechtskraft. (jwn)